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Bund opfert im EU-Konflikt den Lohnschutz

Ein Maler bei der Arbeit: Die flankierenden Massnahmen sollen hiesige Löhne und Arbeitsbedingungen schützen. Foto: Urs Jaudas
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Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit garantieren, dass ausländische Unternehmen Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht unterbieten. Nur deshalb hatte das Schweizer Stimmvolk in verschiedenen Abstimmungen den bilateralen Verträgen mit der EU einst zugestimmt.

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