Bund rüffelt Militärschiessverein für illegale Propaganda bei 1100 Jungen
Ein Schiessverein aus Winterthur hat in offiziellen Couverts des Bundes Abstimmungspropaganda gegen die Waffenschutz-Initiative verschickt. Laut Bundesbern ist das klar verboten.
Der Winterthurer Militärschiessverein hat gleichzeitig mit der Einladungen zu Jungschützenkursen Abstimmungs-Propaganda verschickt – in einem weissen Bundes-Couvert mit dem Schweizer Kreuz und viersprachiger Beschriftung. Der politischen Flyer richtet sich gegen die Annahme der Waffenschutz-Initiative.
Das passt der Bundeskanzlei (BK) in Bern gar nicht. Angesichts der kleinen Zielgruppe bestehe zwar kein Grund zur Annahme, dass es sich um einen Missbrauch von grösserem Ausmass handle. Doch laut BK-Sprecher Thomas Abegglen sind solche Sendungen klar verboten, wie der der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Post für 1100 Jugendliche
Die Regionalzeitung «Der Landbote» macht den Fall heute publik: In Winterthur sind rund 1100 Jugendliche mit dem offiziellen Couvert des Bundes zu Jugend- und Jungschützenkursen eingeladen worden – samt Propaganda-Flyer. Dies bestätigte Veronika Honegger, Jungschützenleiterin des Militärschiessvereins Winterthur.
«Wir wussten, dass dieser Versand heikel ist», sagte Honegger. Die Aktion sei in Absprache mit zwei weiteren Winterthurer Schiessvereinen erfolgt. Die Flyer habe man vom Schützenverband erhalten.
Die Adressen der Jugendlichen hatten die Vereine von der Stadt Winterthur bekommen. Die Daten dürften gemäss dem kantonalen Datenschutz- und dem Gemeindegesetz herausgeben werden, sagte Daniela Fusco, Leiterin der Einwohnerkontrolle. Ein klarer Verstoss sei jedoch die Verwendung für politische Propaganda.
Laut Bundeskanzlei dürfen Briefumschläge des Bundes für den Versand von Abstimmungsempfehlungen nicht verwendet werden. Denn das Corporate Design des Bundes sei «dazu geeignet, dass eine Sendung vom Adressaten anders wahrgenommen wird als die normale Briefpost».
Gesetzliche Grenzen
Es müsse davon ausgegangen werden, dass solche Sendungen genauer angeschaut würden. Die BK erinnert an die in der Bundesverfassung verankerte freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe. Für Information vor Abstimmungen durch Bund und Kantone gibt es deshalb gesetzliche Grenzen.
Rechtlich vorgehen kann die BK gegen die Verwendung der Couverts nicht, sondern nur an das Verbot erinnern. Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde müsste eine direkt betroffene stimmberechtigte Person in ihrem Kanton einreichen und ein unerlaubt verwendetes Couvert samt Inhalt beilegen, wie Abegglen ausführte. Die Angelegenheit würde gerichtlich beurteilt.
Schützenvereine dürfen auch ohne Abstimmungsflyer nicht mit offiziellen Couverts der Bundesverwaltung zu Jungschützenkursen einladen. «Es hätten zivile Umschläge benutzt werden müssen», sagte Armeesprecher Christoph Brunner. Über die Volksinitiative «zum Schutz vor Waffengewalt» wird am 13. Februar abgestimmt.
SDA/ep
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