Bund soll «schädliche Subventionen» abschaffen
Die Finanzkontrolle und Parlamentarier fordern: Was in der Landwirtschaft nicht nachhaltig ist, gehört nicht unterstützt. Der Bauernverband ist alarmiert.

Eine Abstimmung ohne Konsequenzen: So argumentierten Kritiker, als das Stimmvolk im Herbst 2017 über die Vorlage zur «Ernährungssicherheit» befand. Der neue Passus in der Verfassung wolle keine Gesetzesänderung initiieren, unmittelbar anwendbar sei er auch nicht. Das Stimmvolk hiess ihn trotzdem gut.
Nun zeigt sich: Der neue Verfassungsartikel 104a könnte sehr wohl Folgen nach sich ziehen. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zufolge ist er nicht einfach eine umständlich formulierte Version von Artikel 104, der eine ganzheitliche Betrachtung der Landwirtschaft fordert und damit die Basis für das heutige Direktzahlungssystem legt. Vielmehr akzentuiere er die Anforderungen an die Standortanpassung, die Ressourceneffizienz der landwirtschaftlichen Produktion sowie die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen.
Vor diesem Hintergrund, so die EFK, dürfte der neue Verfassungsartikel Auswirkungen auf die Subventionen für die Landwirte haben: «Produkte oder Produktionsverfahren, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind, sollte der Bund nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang fördern.» Dies betreffe Produkte, die ohne wesentliche Importe nicht im gegenwärtigen Umfang produziert werden könnten oder nicht zur Ernährungssicherheit beitrügen. Das sind laut EFK unter anderem Bereiche der Tierzucht, Beihilfen der Viehwirtschaft und Absatzförderung.
Fleischmarkt, Eier, Schlachtviehmärkte
Die Empfehlung der EFK, die sie in einem im Juni publizierten Bericht gemacht hat, wird nun zum Vehikel für Forderungen aus der Politik. Der Bundesrat soll «schädliche Subventionen» abschaffen und eine entsprechende Gesetzesanpassung vorlegen, fordert GLP-Nationalrätin Tiana Moser in einer jüngst eingereichten Motion.
Der Bundesrat selbst «teilt grundsätzlich die kritische Haltung» der EFK, wie er jüngst dargelegt hat, auch stellt er diese Subventionen in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) «mittels Fragebogen zur Diskussion». Tiana Moser genügt das nicht: Der neue Verfassungsartikel müsse «nun rasch auf Gesetzesebene umgesetzt werden». Die EFK hat in ihrem Bericht acht Bereiche untersucht mit einem Finanzvolumen von 135 Millionen Franken. Das Sparpotenzial liege in einem tiefen zweistelligen Bereich.
Moser will insbesondere folgende Subventionen abschaffen:
- 1. Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarkts.
- 2. Beiträge an die Verwertungsmassnahmen für Inlandeier.
- 3. Beiträge an die Infrastruktur für Schlachtviehmärkte im Berggebiet.
- 4. Beiträge an die Verwertung von Schafwolle.
«Wir lehnen die Abschaffung dieser wichtigen Förderinstrumente dezidiert ab.»
Mosers Forderung ist umstritten. «Wir lehnen die Abschaffung dieser vier wichtigen Förderinstrumente dezidiert ab», sagt Markus Ritter, der Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und CVP-Nationalrat. Die Massnahmen eins und zwei hätten sehr wohl mit Ernährungssicherheit zu tun, «denn sie stellen stabilere Produzentenpreise sicher». Die Massnahmen drei und vier beträfen andere wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen wie die Förderung der Wirtschaft im Berggebiet oder die ökologische Verwertung eines nicht essbaren Produkts der Landwirtschaft.
Ob die Bauern den Angriff im Parlament parieren können, ist unklar. Mosers Vorstoss scheint breite Unterstützung zu geniessen, haben ihn doch Parlamentarier nicht nur aus GLP und SP unterzeichnet, sondern auch Exponenten aus BDP, FDP, SVP und Ritters Partei, der CVP.
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