Bund spart Geld mit Billig-Praktika
Wer studiert hat und keinen Job findet, der kann sich beim Bund auf ein Praktikum zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben bewerben. Die Ansprüche sind hoch, der Lohn tief.

Die Aufgaben anspruchsvoll: «Teilnahme, Vor- und Nachbereitung an Sitzungen der WHO» oder «Erfassen von Entwürfen für Interventionen der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat». Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Job-Bewerber. Der Bund verlangt einen Hochschulabschluss in Wirtschaft, Recht oder Internationale Beziehungen. Auch sollte die Person zwei Landessprachen und Englisch beherrschen.
Eine solche Stelle koste den Bund im günstigsten Fall 550 Franken pro Monat, wie die «Schweiz am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. Zu finden ist sie auf einer Liste der «Social Management Services» (Soms), einem Angebot der Stiftung für Arbeitsgestaltung SAG. Soms vermittelt Berufspraktika in der Bundesverwaltung an arbeitslose Akademiker. Sie sollen sich so wieder in die Arbeitswelt eingliedern, Berufserfahrung sammeln und Kontakte knüpfen.
Hat der Praktikant nur Anspruch auf das Mindesttaggeld von 102 Franken, bezahlt der Bund lediglich 550 Franken im Monat. Das entspricht einem Viertel der monatlichen Mindestentschädigung von 2213 Franken. Hat die Person vor der Arbeitslosigkeit bereits gearbeitet, hat sie Anspruch auf ein höheres versichertes Einkommen. Dann steigen auch die Kosten für den Bund.
Entlöhnungsunterschied nicht gerechtfertigt
Das Geld für reguläre Praktika für Hochschulabsolventen muss der Bund aus der eigenen Kasse bezahlen. Ein Praktikant mit Bachelor-Abschluss erhält 3800 Franken, mit Master 4200 Franken im Monat. Mit dieser Vorgehensweise erntet der Bund Kritik: Es bestehe das Risiko, dass die Praktika für Arbeitslose die regulären Arbeitsplätze konkurrieren, sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen zur «Schweiz am Sonntag».
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Verwaltungsstellen wegen des Budgets auf reguläre Hochschulpraktikanten verzichten. «Ist das Budget aufgebraucht, sagt sich wohl manche Amtsstelle: «Können wir bitte noch einen Soms-Praktikanten haben?», so Geiser. Der Entlöhungsunterschied zu regulären Praktikanten sei in dieser Höhe nicht gerechtfertigt.
Man könne Soms-Praktika nicht mit regulären Hochschulpraktika vergleichen, verteidigt sich Soms-Angebotsleiterin Edlys Mühlethaler. Nicht nur das Ziel sei ein anderes, auch die Zielgruppen seien verschieden. Auch sie kann aber nicht ausschliessen, dass Verwaltungseinheiten wegen mangelndem Budget auf arbeitslose Akademiker zurückgreifen.
72 Prozent erhalten eine Festanstellung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht das anders: Die Zahl der regulären Praktikumsplätze habe über die letzten Jahre tendenziell zugenommen. Es bestehe somit keine Gefahr, dass reguläre Praktikumsstellen durch Soms-Praktika ersetzt würden.
Im Gegensatz zu Hochschulpraktika seien Soms-Stellen ein Beitrag zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, ergänzt Anand Jagtap vom Eidgenössischen Personalamt gegenüber der Zeitung. Auch seien Soms-Praktikanten dazu verpflichtet, sich während ihres Einsatzes um eine Festanstellung zu bemühen. Finden sie eine zumutbare Stelle, müssten sie diese antreten. Durchschnittlich 72 Prozent würden während oder direkt nach dem Praktikum eine Festanstellung finden.
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