Bund tritt bei der Bildung auf die Bremse
Bildung, Forschung und Innovation sollen in den nächsten Jahren 26 Milliarden Franken kosten und weniger wachsen als bisher. Der Bundesrat hat vier Schwerpunkte definiert.

Die Bildungs- und Forschungsausgaben (BFI) sollen nach dem Willen des Bundes in den nächsten vier Jahren weniger wachsen als in der letzten Periode. Bei einem Wachstum von jährlich 2 Prozent will der Bund 26 Milliarden Franken ausgeben.
Gemessen an der Finanzierung anderer Bereiche geniesse die Bildung aber weiterhin Priorität, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung. Der Bund könne mit diesen Mitteln wie vorgegeben 25 Prozent der öffentlichen Berufsbildungsausgaben finanzieren.
Ein besonderes Gewicht erhält die Forschungs- und Innovationsförderung: Die Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds und für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sollen jährlich um 2,9 Prozent wachsen. Ein unterdurchschnittliches Wachstum von rund 1,5 Prozent ist für die Hochschulen vorgesehen.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft ans Parlament vier Förderschwerpunkte definiert:
- Die höhere Berufsbildung,
- der wissenschaftliche Nachwuchs,
- die Humanmedizin
- und die Innovation.
Nicht Teil der BFI-Botschaft ist die Teilnahme der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Bildung (Erasmus) und Forschung (Horizon 2020). Die Neuregelung der Finanzierung wird der Bundesrat in separaten Botschaften vorlegen.
Neue Zulassungsbeschränkungen
Mit der BFI-Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament neben den Krediten die Anpassung von fünf Gesetzen. Bei der Anpassung des ETH-Gesetzes geht es unter anderem um Studiengebühren und mögliche Zulassungsbeschränkungen für ausländische Studierende.
Bei Kapazitätsengpässen soll der Zutritt für Ausländerinnen und Ausländer neu bereits ab dem ersten Semester des Bachelorstudiums beschränkt werden können. Wie bereits für die heute bestehende Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung zu den höheren Semestern kann der ETH-Rat auf Antrag der betroffenen ETH entscheiden, ob eine solche Massnahme ergriffen wird. Die internationalen Vereinbarungen liessen eine solche Beschränkung zu, hält der Bundesrat in der Botschaft fest.
Geändert werden soll auch das Berufsbildungsgesetz. Hier geht es um die rechtliche Grundlage für das neue Finanzierungsmodell in der höheren Berufsbildung. Ferner schlägt der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen vor, welches ein befristetes Gesetz ablöst.
SDA/rub
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