Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Berner Raser
Der Junglenker, der in Täuffelen BE eine Familie auf einem Fussgängerstreifen erfasste, muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil.

Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren für einen Junglenker bestätigt, der im Dezember 2011 mit fast 100 km/h in Täuffelen BE eine Familie auf einem Fussgängerstreifen erfasste. Der heute 24-Jährige habe das hohe Risiko in Kauf genommen.
Der Lenker überholte damals mit seinem BMW innerorts seinen Kollegen. Wie aus dem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, war er mit mindestens 93 km/h unterwegs. Der damals 18-Jährige verlor die Herrschaft über seinen Wagen, prallte in ein entgegenkommendes Auto und erfasste dann drei Personen einer vierköpfigen Familie.
Der Vater verstarb noch auf der Unfallstelle, Mutter und ein Kind wurden verletzt. Der Fahrer des entgegenkommenden Wagens wurde schwer verletzt, ebenso der Unfallverursacher selbst.
Hohes Risiko
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid fest, dass der Beschwerdeführer sich des hohen Risikos bewusst gewesen sei. Der Lenker habe den Strassenabschnitt gekannt und gewusst, dass sich auf der Strecke ein Fussgängerstreifen befinde. Zudem habe er an jenem Samstagnachmittag vor Weihnachten mit Fussgängern im Dorfkern rechnen müssen.
Den Einwand des verurteilten Schweizers, dass er nicht so lange für einen BMW gespart habe, um dann in Kauf zu nehmen, dass dieser kaputt gehe, «mutet angesichts der Opfer zynisch an», schreibt das Bundesgericht.
Neben der Freiheitsstrafe muss der 24-Jährige eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken bezahlen. Sein Kollege, mit dem er sich vor dem tragischen Unfall ein Kräftemessen geliefert hatte, wurde vom Berner Obergericht wegen grober Verkehrsregelverletzungen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Die erste Instanz hatte den Kollegen noch der vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen Tötung und der zweifachen groben Verkehrsregelverletzung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
(Urteil 6B_863/2017 vom 27.11.2017)
SDA/fur
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