Bundesgericht gibt Carlos recht
Der jugendliche Straftäter hätte nie ins Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) verlegt werden dürfen. Das Bundesgericht befiehlt seine unverzügliche Entlassung.
Das Bundesgericht fand im Fall Carlos deutliche Worte: Der Jugendliche wurde ins Massnahmezentrum Uitikon (MZU) verlegt aus Gründen, die gar nichts mit ihm zu tun haben. In der Sprache des Gerichts: «Der abrupte Abbruch des Sondersettings steht in keinem Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten, welches eine geschlossene Unterbringung im Sinne einer Krisenintervention vorübergehend erlaubt und zum Wohle des Jugendlichen geboten hätte.»