Bundesgericht lehnt eine Haftentlassung ab
Der Stäfner, der im Januar seinen Bruder mit mehreren Schüssen in die Beine verletzte, argumentierte vergebens, er habe diesen gar nicht töten wollen.
Von Christian Dietz-Salutz Stäfa – Das Bundesgericht hat eine Haftbeschwerde zurückgewiesen. Sie betrifft einen Mann, der im Januar seinen zwei Jahre jüngeren Bruder in Stäfa mit mehreren Schüssen in die Beine schwer verletzt hatte. Der 65-jährige Schweizer war an einem Samstagabend im Januar am Wohnort des Bruders erschienen, wie die Kantonspolizei mitteilt. Er betrat die Wohnung, und es kam zu einem kurzen Wortwechsel. Plötzlich gab der Ältere aus einer Faustfeuerwaffe mehrere Schüsse auf seinen Bruder ab und flüchtete. Fahnder konnten den Täter wenig später in Männedorf verhaften. Auch die Waffe ist sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich verhängte über den bald nach der Tat festgenommenen Mann die Untersuchungshaft. Gemäss den Ermittlungen bestehe «der dringende Tatverdacht einer versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft hat am 13. April die Untersuchungshaft wegen «Verdunkelungsgefahr» und Fluchtgefahr bis zum 18. Oktober festgesetzt. «Gezielt in Beine geschossen» Gegen diese Verfügung hat der Tatverdächtige Beschwerde am Obergericht eingereicht. Sie wurde am 12. Mai abgewiesen. Daraufhin rief der mutmassliche Täter das Bundesgericht wegen «Verletzung der Grundrechte» an. Er habe seinem Bruder gezielt in die Beine geschossen. Deshalb könne nie von einer Tötungsabsicht ausgegangen werden, wie die Staatsanwaltschaft behauptet. Für die höchste Schweizer Gerichtsbarkeit stütze der bisherige Ermittlungsstand beziehungsweise das Beweisverfahren den dringenden Tatverdacht der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung. Zudem bleibe der Beschwerdeführer eine genügende Begründung schuldig, weshalb die Beschlüsse von Staatsanwaltschaft und Obergericht rechts- oder verfassungswidrig sein sollten. Das Bundesgericht hat deshalb am 1. Juni die Haftbeschwerde abgewiesen.
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