Ausschaffung in Corona-ZeitenBundesgericht rüffelt Sicherheitsdirektion
Der Kanton Zürich muss zwei abgewiesene Asylsuchende aus der Ausschaffungshaft entlassen. Wegen der Corona-Krise sei eine Rückführung nicht absehbar.

Blick auf eine Maschine der Swiss aus dem Flughafengefängnis in Zürich-Kloten.
Foto: Nicola Pitaro
Dieses Urteil des Bundesgerichts wurde mit Spannung erwartet, und das Zürcher Migrationsamt, das zur Sicherheitsdirektion von Mario Fehr (SP) gehört, wird keine Freude daran haben. Es muss nämlich zwei abgewiesene Asylsuchende aus der Ausschaffungshaft entlassen, weil der Vollzug aufgrund der Corona-Krise in absehbarer Zeit nicht möglich ist.