Bundesrat hält nichts von der Einbürgerung auf Probe
Die SVP prüft eine Volksinitiative zum Bürgerrecht: Eingebürgerten soll der Pass entzogen werden, wenn sie in der Probezeit straffällig werden. Für den Bundesrat steht fest, dass dies völkerrechtswidrig wäre.

Mit der Einbürgerung auf Probe würden faktisch zwei Klassen von Schweizer Bürgern geschaffen, schreibt der Bundesrat in seiner heute veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SVP. Jene, die das Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben hätten, könnten es bei Verfehlungen verlieren, jene, die es durch Abstammung oder Adoption erworben hätten, nicht.
Eine solche Unterscheidung widerspreche der schweizerischen Rechtsordnung, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Rechte und Pflichten hätten, schreibt der Bundesrat. Zudem sei sie mit den völkerrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte «nicht in Einklang zu bringen».
Gesetzesänderungen in Arbeit
Der Bundesrat hält jedoch auch fest, er anerkenne grundsätzlichen Handlungsbedarf beim Bürgerrecht. Im vergangenen Jahr führte er eine Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durch. Den Gesetzesentwurf will er demnächst zuhanden des Parlaments verabschieden.
Vorgeschlagen hatte der Bundesrat, dass künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis eingebürgert werden. Wer einen Schweizer Pass möchte, muss demnach die Grundsätze der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich in einer Landessprache verständigen können.
Schärfere Regeln gelten ab März
Einige neue Bestimmungen gelten bereits ab dem 1. März: Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges verheimlicht, kann künftig auch noch Jahre später das Bürgerrecht wieder verlieren.
Es gilt neu eine Frist von acht Jahren. Bisher konnte der Bund eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklären, wenn sie durch falsche Angaben erschlichen worden war.
Entzug bei Doppelbürgern schon heute möglich
Auch in anderen Fällen kann das Bürgerrecht gemäss den heutigen Regeln entzogen werden - allerdings nur Doppelbürgern und nur dann, wenn deren Verhalten den Interessen der Schweiz «erheblich nachteilig» ist. Die Bestimmung sei vor allem für Kriegsverbrecher oder Landesverräter eingeführt worden, schreibt der Bundesrat in seiner Interpellationsantwort.
In anderen Ländern ist ein Entzug des Staatsbürgerrechts ebenfalls nur bei Doppelbürgern zulässig. Eine Einbürgerung auf Probe, wie sie der SVP vorschwebt, kennen laut dem Bundesrat weder Deutschland noch Österreich, Italien, Frankreich, Dänemark oder die Niederlande.
SVP prüft eine Volksinitiative zum Thema
Die SVP schreibt in ihrer Interpellation, immer wieder würden kürzlich Eingebürgerte straffällig. Deshalb müsse geprüft werden, auf welche Art eine Staatsbürgerschaft auf Probe umgesetzt werden könnte. Eine solche Regel wirke präventiv.
SVP-Präsident Toni Brunner hatte im Herbst angekündigt, die Partei prüfe eine Volksinitiative zum Thema. Auf Basis der Resultate ihrer «Volksbefragung» zur Ausländerpolitik ziehe die Partei verschiedene Möglichkeiten in Betracht, sagte Brunner. Vor allem die Idee der Einbürgerung auf Zeit werde sie weiterverfolgen.
SDA/pbe
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