Bundesrat lässt Kapitalgewinnsteuer fallen
Die Kritik von Kantonen, Wirtschaft und Bürgerlichen an der Kapitalgewinnsteuer zeigt Wirkung. Auch andere Elemente der Unternehmenssteuerreform III will der Bundesrat nicht weiter verfolgen.

Lizenzboxen und tiefere Gewinnsteuern sollen kantonale Steuerprivilegien für Holdings und Sitzgesellschaften ablösen. Diese Eckwerte der Unternehmenssteuerreform III verfolgt der Bundesrat weiter. Doch andere Vorschläge lässt er wegen der Kritik in der Vernehmlassung fallen.
Verzichten will der Bundesrat insbesondere auf die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Eine solche hätte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken.
Der Bundesrat werde den Vorschlag aber nicht weiter verfolgen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Bundeshausmedien. Grund dafür ist die breite Ablehnung in der Vernehmlassung. Gegen die Kapitalgewinnsteuer haben sich die Kantone, die Wirtschaft sowie SVP, FDP und CVP ausgesprochen. Eine politische Mehrheit für den Vorschlag war damit ausser Reichweite.
Finanziell im Gleichgewicht
Finanziell in der Balance gehalten wird die Vorlage durch den Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Diese würde Bund und Kantonen je rund 300 Millionen Franken kosten.
Die meisten Kantone hätten sich dagegen ausgesprochen, weshalb der Bundesrat die Steuer nicht in die Botschaft aufnehmen werde, sagte Widmer-Schlumpf. Auch die vorgeschlagenen Änderungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung will der Bundesrat fallen lassen.
Andere Elemente hingegen werden weiter verfolgt. Dazu gehört die Möglichkeit für die Kantone, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Die Teilbesteuerung von Dividenden soll einheitlich auf 70 Prozent festgelegt werden. An der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und an der vorgeschlagenen Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven will der Bundesrat ebenfalls festhalten.
Er bleibt auch dabei, dass die Kosten der Reform von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen werden. Um die Verluste der Kantone teilweise auszugleichen, will der Bundesrat deren Anteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent anheben. Die Kantone möchten, dass der Bundesrat 60 Prozent der Kosten übernimmt und fordern mindestens 21,2 Prozent der Bundessteuer. Das habe sie nicht überrascht, sagte Widmer-Schlumpf.
Stossrichtung stimmt
Mehrheitlich unterstützt worden ist nach ihren Angaben die Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III. Diese hat die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften zum Ziel. Heute können solche Gesellschaften im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als im Inland erzielte.
Damit die Schweiz als Standort trotzdem attraktiv bleibt, sollen die Kantone die Gewinnsteuern senken können. Wie tief, sei Sache der Kantone, betonte Widmer-Schlumpf. Zudem schlägt der Bundesrat sogenannte Lizenzboxen vor. Das würde eine tiefere Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum wie Patenten erlauben.
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden die Lizenzboxen jedoch enger definiert: Gemäss dem von der OECD erarbeiteten Nexussatz dürfen nur jene Erträge privilegiert besteuert werden, die auf Forschung und Entwicklung im Inland entfallen. Ausländische Erträge dürften nur sehr beschränkt entlastet werden.
Um dies zu kompensieren, möchte der Bundesrat den Kantonen erlauben, höhere Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu machen. Widmer-Schlumpf zeigte sich überzeugt, dass dies international akzeptiert wird. Auch andere Länder griffen auf diese Möglichkeit zurück, sagte sie.
Schliesslich will der Bundesrat die Einführung einer sogenannten Tonnage Tax prüfen. Dabei wird der Gewinn anhand des Schiffsraums von Hochseeschiffen ermittelt. Zu deren allfälligen Höhe konnte sich die Finanzministerin noch nicht äussern.
Einsparungen nötig
Mit den geplanten Änderungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken Diese stammen aus der Vereinheitlichung der Teilbesteuerung von Dividenden. Dem gegenüber stehen Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden Franken. Unter dem Strich rechnet der Bundesrat mit Kosten von 1,1 Milliarden Franken.
Diese sollen mit Einsparungen im Bundeshaushalt aufgefangen werden. Der Bundesrat hatte angekündigt, die Ausgaben des Bundes 2016 um mindestens 1,1 Milliarden zu kürzen. «Die Unternehmenssteuerreform kostet uns etwas», sagte Widmer-Schlumpf. «Aber es stellt sich auch die Frage, was es uns kostet, wenn wir nichts machen.» Der Schweiz droht wegen der kantonalen Steuerprivilegien eine schwarze Liste.
Eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III will der Bundesrat im Juni 2015 vorlegen.
SDA/thu
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