Bundesrat lässt nur noch 2180 Personen aus den EU-8-Staaten ins Land
Vor einer Woche hat der Bundesrat entschieden, die Ventilklausel anzurufen. Heute legte er in einer Verordnungsänderung die Details fest, wie der freie Personenverkehr mit der EU genau eingeschränkt wird.

Nach der Verordnungsänderung haben vom 1. Mai 2012 bis Ende April 2013 nur noch 2180 Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Anrecht auf eine B-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
In den letzten zwölf Monaten hatten insgesamt 6568 Personen aus diesen Ländern einen B-Ausweis erhalten. Damit waren nach Ansicht des Bundesrats die Bedingungen erfüllt, die Ventilklausel anzurufen. Mit dieser wird die Zuwanderung aus den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten nun für mindestens ein Jahr eingeschränkt.
Neuer Entscheid spätestens im April 2013
Vor Mai 2013 will der Bundesrat entscheiden, ob er die Kontingente um ein Jahr verlängern will. Spätestens ab Mai 2014 gilt aber für die EU-8-Staaten dann die volle Personenfreizügigkeit. Eingeschränkt werden könnte der freie Personenverkehr im Rahmen der Verträge dann nur noch gegenüber den zwei jüngsten EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.
Kritik aus der EU
Mit seinem Entscheid ging der Bundesrat auf Konfrontationskurs mit der EU. Diese ist der Meinung, dass die Schweiz neue EU-Mitgliedsstaaten nicht anders behandeln darf als alte. Die Bedingungen für die Anrufung der Ventilklausel seien damit nicht erfüllt.
Gemäss dem Vertrag aus dem Jahr 2004 kann sich die Schweiz auf die Ventilklausel berufen und den freien Personenverkehr einschränken, wenn die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt. Es gibt keine Instanz, die entscheiden kann, wie diese Vertragsbestimmung genau zu interpretieren ist.
Während für den Bundesrat die Bedingungen für Personen aus den EU-8-Staaten mit B-Aufenthaltsbewilligungen erfüllt sind, verneinte er dies für Kurzaufenthalter. L-Ausweise können damit weiterhin unbeschränkt erteilt werden.
Signal an die Bevölkerung
Der Bundesrat räumte ein, dass damit die mit der Zuwanderung verbundenen Probleme nicht gelöst werden. Bei der Ventilklausel handle es sich vor allem um ein Signal an die Bevölkerung: Der Bundesrat wolle zeigen, dass er deren Sorgen ernst nimmt. Effektiv kann dank der Ventilklausel nur die Zuwanderung von rund 4000 Personen unterbunden werden.
Kritik auch aus der Schweiz
Auch in der Schweiz stiess der Bundesratsentscheid auf Kritik. Insbesondere der Bauernverband war unzufrieden, da so die Hürde zur Rekrutierung von billigen Arbeitskräften aus den EU-Ostländern erhöht wird. Der Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigten zwar Verständnis für das Vorgehen. Es löse aber keines der Probleme, die – zum Teil fälschlicherweise – der Personenfreizügigkeit angelastet würden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SP kritisierten, dass die Ventilklausel an den Problemen mit Lohndumping nichts ändere. Dafür brauche es griffigere flankierende Massnahmen.
Begrüsst wurde der Entscheid vom Gewerbeverband sowie von den bürgerlichen Parteien SVP, CVP und FDP. Letztere zeigte sich unzufrieden, dass der Bundesrat die Kontingente nicht gleich für zwei Jahre beschloss.
SDA/bru
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