Bundesrat will Beschaffungen zur Geheimsache machen
Brisanter Entscheid der Regierung: Dokumente zu öffentlichen Beschaffungen sollen geheim bleiben. Der Datenschützer spricht von einem «Rückschritt in die Steinzeit».

Die brisante Neuerung im Gesetz lässt das Communiqué unerwähnt: Der Bundesrat entschied, sämtliche Dokumente zu Beschaffungsverfahren des Bundes der Öffentlichkeit zu entziehen. Wer Einblick in den Beschaffungsablauf haben will, kann sich nicht mehr auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen.
Die gestrige Medienmitteilung des Bundesrates zum revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) klingt dagegen nach einem unspektakulären Verwaltungsakt. «Ein Hauptziel der Totalrevision des BÖB ist es, die zum Teil heterogenen Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzaufteilung – so weit wie möglich zu harmonisieren.»
Seco-Skandal aufgedeckt
Für den eidgenössischen Datenschützer Adrian Lobsiger bewirkt die Ausnahme der Beschaffungen vom Öffentlichkeitsgesetz das Gegenteil der vom Bundesrat angestrebten Transparenz. Sollte das Parlament dem Bundesrat folgen, werde dies gravierende Folgen haben. «Der Bevölkerung und den Medien wird es bald nicht mehr möglich sein, durch Einblick in die entsprechenden Dokumente nachzuvollziehen, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgehen», warnt Lobsiger. Die Medien oder andere Interessierte erhielten bei Ungereimtheiten keine Einsicht mehr in die Dokumente zum Beschaffungsablauf. «Das ist ein Rückschritt in die Steinzeit. Es wäre ehrlicher, wenn der Bundesrat gleich auf das Öffentlichkeitsgesetz verzichten würde.»
In den letzten Jahren berichteten die Medien mehrfach über Beschaffungsskandale und die Praxis der freihändigen Vergabe, der Beschaffung ohne Ausschreibung. So deckte der TA vor drei Jahren anhand von Vergabelisten einen grossen Korruptionsskandal im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf. «Der ganze Seco-Skandal wurde aufgedeckt, weil die Medien aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes an Dokumente gelangen konnten», sagt Lobsiger.
Lobsiger kritisiert, dass ausgerechnet das Finanzdepartement darauf gedrängt habe, die Dokumente zu Beschaffungen dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes zu entziehen. Dem habe der Bundesrat am Mittwoch zugestimmt. «Das Finanzdepartement sollte doch daran interessiert sein, dass der korrekte Umgang mit Steuergeldern von der Öffentlichkeit kontrolliert werden kann.»
Transparenzanforderungen nicht erfüllt
Im Entwurf, den der Bundesrat 2015 in die Vernehmlassung schickte, war die kritisierte Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz noch nicht enthalten. Das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) begründete die neue Regelung gestern auf Anfrage damit, dass das Vertrauen der Anbieter in die Verwaltung gestärkt werden solle, indem ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse gewahrt würden. Das öffentliche Beschaffungsrecht sei «auf Transparenz ausgerichtet». Ausschreibungen und Zuschläge würden publiziert, ebenso Beschaffungen ab 50'000 Franken jährlich. «Die Öffentlichkeit wird weiterhin in der Lage sein, die Handlungen der Behörden nachzuvollziehen», teilte das BBL schriftlich mit.
Die Publikation von Ausschreibungen und Zuschlägen genüge den Transparenzanforderungen nicht, entgegnet Lobsiger. Daraus ersehe die Öffentlichkeit nur, dass Beschaffungen getätigt worden seien. Zudem berge die Grenze von 50'000 Franken, ab der künftig Beschaffungen publiziert werden müssten, die Gefahr, dass grössere Einkäufe in kleinere Tranchen aufgeteilt würden.
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