Bundesrat will flüchtigen Straftätern keine IV-Renten mehr auszahlen
Ein verurteilter Kinderschänder flüchtete nach Thailand, anstatt die Haft anzutreten – dort bezieht er eine IV-Rente. Ein Urteil des Bundesgerichts macht es möglich. Nun will die Politik solche Fälle verhindern.

Der Missbrauchsfall, den der TA vor Weihnachten in einer Artikelserie publik gemacht hat, sorgt gleich mehrfach für Empörung. Erstens wegen der Tat an sich: Da vergewaltigt ein Mann seine Tochter und deren Freundin ab dem Kindergartenalter während Jahren. Zweitens wegen der Flucht des Täters: Er ist nach Thailand ausgewandert und entzieht sich dort der Haft. Drittens wegen der Invalidenversicherung (IV): Sie überweist dem Flüchtigen, der wegen einer Stoffwechselkrankheit stark übergewichtig ist, weiterhin eine Rente – weil sie das Bundesgericht dazu zwingt.