Burka-Verbot wäre im Kanton Glarus zulässig
Führen nach den Tessinern auch die Glarner ein Verhüllungsverbot ein? Der Vorstoss eines Bürgers muss dafür mindestens zehn Landräte überzeugen.

Ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum im Sinne des Tessiner Burka-Verbots sei rechtlich zulässig: Zu diesem Schluss ist die Glarner Regierung bei der Prüfung eines solchen Verbotes auf dem Kantonsgebiet gekommen. Entscheiden wird die Landsgemeinde.
Die Regierung untersuchte die Rechtsfrage aufgrund eines so genannten Memorialantrages, den ein Glarner Bürger einreichte. Der Antragssteller fordert einen neuen Artikel in der Kantonsverfassung, wonach niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen darf, die allgemein zugänglich sind oder der Erbringung von Publikumsleistungen dienen. Einzig der Kanton Tessin kennt bislang ein Verhüllungsverbot, bekannt als «Anti-Burka-Gesetz». Es ist allerdings noch nicht in Kraft.
Parlament muss entscheiden
Die Frage der Rechtsmässigkeit sei nicht von Vorneherein klar gewesen, teilte die Glarner Regierung am Dienstag im Zusammenhang mit ihren Überlegungen zum Verhüllungsverbot mit. Sie beruft sich auf das Tessiner Burka-Verbot, auf das gleiche Verbot in Frankreich sowie auf die Praxis eines grosszügigen Massstabes bei Volksbegehren und kommt zum Schluss, dass der Memorialantrag rechtlich zulässig sei.
Eine rechtliche Prüfung findet auch im Kantonsparlament, dem 60-köpfigen Landrat, statt. Das Parlament entscheidet zudem über die Erheblichkeit des Antrages. Findet der Memorialantrag über das Verhüllungsverbot bei mindestens zehn Landräten Anklang, wird das Begehren der Landsgemeinde als ausgearbeitete Vorlage unterbreitet.
SDA/dia
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