Mit Nachdruck hat Bundespräsident Didier Burkhalter festgehalten, das Krim-Referendum widerspreche internationalem Recht. Ebenso nachdrücklich verurteilte er die Annexion der Halbinsel durch Russland – um schliesslich zu erklären, die Schweiz beteilige sich nicht an den EU- und US-Sanktionen gegen Russland. Der Spagat zwischen dezidierter Verurteilung des russischen Vorgehens und der Absage an Sanktionen hinterlässt auf den ersten Blick einen schalen Geschmack.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Schweiz nicht wirklich abseitssteht. Der Schengen-Vertrag führt automatisch dazu, dass die von der EU verhängten Einreisesperren auch für die Schweiz gelten. Zudem will der Bundesrat Umgehungsgeschäfte via den Schweizer Finanzplatz nicht zulassen – auch wenn Burkhalter unverbindlich blieb, was die Umsetzung dieser Massnahme anbelangt. Zusammen mit den bereits beschlossenen Schritten – Gelder des ehemaligen ukrainischen Präsidenten werden gesperrt, Russland erhält kein Kriegsmaterial, die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen sind ebenso ausgesetzt wie Ausbildungskurse für russische Soldaten – ist fürs Erste sichergestellt, dass die Schweiz nicht zur Sanktionsbrecherin wird.
Das Vorgehen des Bundesrats ist verständlich. Trotz des völkerrechtswidrigen Verhaltens von Russland hält sich die Schweiz mit einem klaren Bekenntnis zu Sanktionen zurück und will primär als OSZE-Vorsitzende auf eine Vermittlungslösung hinarbeiten. Fraglich bleibt, wie lange der Bundesrat diesen Kurs noch halten kann. Denn wenn sich die Situation in der Ostukraine weiter zuspitzt und die EU ihre Sanktionen verschärft, wird auch die Schweiz nicht um einen klaren Positionsbezug herumkommen.
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Burkhalters Spagat
Die Schweiz beteiligt sich offiziell nicht an den Sanktionen gegen Russland, sondern setzt auf ihre Vermittlerrolle als OSZE-Vorsitzende. Das ist verständlich.