«Carlos ist psychisch schwer krank»
Der jugendliche Straftäter hat laut Gutachter eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Therapie. Macht er so weiter, droht ihm die Verwahrung.
Am Prozess von heute Montag gegen den 21-Jährigen hat der Staatsanwalt aus dem psychiatrischen Gutachten zitiert. Der Psychiater hatte beim jungen Schweizer eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Carlos nehme die Umwelt diffus feindselig, missgünstig und einschränkend wahr, gegen die er sich wehren müsse. Diese Eigenschaft ziehe sich wie ein roter Faden durch sein Leben.
Und besonders schlimm: Carlos sehe das nicht ein und wolle sich nicht helfen lassen. Fazit: Carlos sei weder therapiewillig noch therapiefähig. Eine Massnahme für junge Erwachsene, welche der Staatsanwalt eigentlich in Betracht gezogen hätte, lehnt Carlos ab. Dies wäre eine Unterbringung im Massnahmenzentrum Uitikon gewesen, wo Carlos endlich schreiben gelernt hätte, eine Lehre absolvieren und an seinen psychischen Defiziten arbeiten könnte. Deshalb fordert der Staatsanwalt wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Strafe von 30 Monaten, ohne begleitende Therapie. Eine Verwahrung sei aber nicht verhältnismässig, denn Carlos habe seit fünf Jahren kein vorsätzliches Gewaltdelikt mehr verübt. Der Staatsanwalt machte aber deutlich, dass bei einer ähnlichen zukünftigen Tat eine Verwahrung ernsthaft geprüft würde.
Die Gerichtszeichnerin Linda Graedel beschreibt Carlos als sozial krank. (Video: SDA)
Carlos erlitt Fingerbruch nach heftigem Schlag
Die Tat bezeichnete der Staatsanwalt als «feige», habe doch Carlos auf den völlig unvorbereiteten Gegner zugeschlagen. Der Geschädigte hatte nie damit gerechnet. Nachher hatte Carlos nochmals versucht, auf den Bewusstlosen einzuschlagen, ihn aber verfehlt. Der Schlag war so heftig, dass Carlos sich dabei den Zeigfinger brach.
Das Opfer erlitt einen Kieferbruch und weitere Verletzungen. Er war laut seiner Rechtsanwältin sechs Monate arbeitsunfähig. Denn neben den psychischen Schäden hatte er psychologische Unterstützung nötig, um das Trauma zu verarbeiten. Er hatte lange Zeit Gefühle der Angst, Verwirrung und Hilflosigkeit. Die Rechtsanwältin forderte ein Schmerzensgeld von 10'000 Franken sowie Schadenersatz.
Carlos macht Notwehr geltend
Dass es sich um Notwehr gehandelt hat, wie Carlos in der Untersuchung geltend gemacht hatte, wies der Staatsanwalt zurück. Er berief sich dabei auf die Zeugen und Carlos' Aussage. Dieser hatte gesagt, dass er glaube, angegriffen zu werden. Er habe sich das selber eingeredet. Am Prozess hatte sich Carlos zur Tat nicht geäussert, nur einmal sagte er: «Ich habe sicher nicht aus religiösen Gründen geschlagen.»
Verteidiger kritisiert Haftbedingung
Der Verteidiger stuft den Schlag von Carlos als einfache Köperverletzung ein: «Es bestand nie eine Lebensgefahr.» Die beiden seien schon im Tram aneinander geraten. Zudem habe das Opfer auch Kampfsport trainiert. Der Anwalt fordert eine Strafe von zwölf Monaten, was der Dauer der bisherigen Inhaftierung entspricht.
Er kritisierte auch die Haftbedingungen von Carlos. So habe sein Mandant einen Monat lang keine Matratze gehabt, die ersten neun Tage hatte er keine Decke gehabt. Es sei unmenschlich und entwürdigend gewesen, dass er in einer ungeheizten Zelle auf dem Boden schlafen musste. Er durfte nicht duschen oder Radio hören. Carlos habe nur Wasser und Brot erhalten. Es läuft diesbezüglich eine Untersuchung.
Das Urteil ist für heute Abend vorgesehen.
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