Cassis de Dijon: Richter lassen Bauern ins Leere laufen
Mit Stärke gestreckter Reibkäse darf weiter verkauft werden: Der Bauernverband blitzt mit einer Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ab.

Die Empörung der Landwirte über das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat eine neue Stufe erreicht. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) spricht nun ganz in SVP-Manier vom «Skandal de Dijon», den es zu stoppen gelte. Der Grund für den Ärger ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Montag, das gestern publik wurde: Mit einer Beschwerde wollte der Bauernverband die Zulassung von Reibkäse verhindern, der nach deutschem Recht legal mit Stärke versetzt ist. Doch die Richter traten erst gar nicht auf die Beschwerde ein: Sie sprachen dem Bauernverband – wie im Übrigen auch seinen Mitgliedern – die Legitimation dafür ab. Der Grund: Es würden keine schutzwürdigen Interessen vorliegen.