Chancengleichheit für Winterthurer Taxis
Der Winterthurer Stadtrat will alle Taxis gleich behandeln. Die Unterscheidung zwischen A und B-Bewilligung soll wegfallen.

Heute dürfen nur die Taxis mit einer A-Bewilligung die öffentlichen Standplätze am Bahnhof benützen. Mit der Neuregelung will der Stadtrat für Chancengleichheit unter den Marktteilnehmenden sorgen, wie er in einer Mitteilung von heute Freitag schreibt. Die heutige Unterscheidung zwischen Inhaberinnen und Inhaber von A- und B- Bewilligungen sei diskriminierend.
Einfacheres Bewilligungsverfahren
Weiterhin will der Stadtrat aber nur eine beschränkte Anzahl Taxis zulassen. Die neue Taxiverordnung bringe auch Anreize für den Betrieb umweltfreundlicher Taxi-Fahrzeuge, heisst es in der Mitteilung. Zudem werde das Bewilligungsverfahren vereinfacht.
Die aus dem Jahr 1989 stammende Winterthurer Taxiverordnung sei nicht mehr zeitgemäss und verstosse teilweise gegen übergeordnetes Recht, schreibt der Stadtrat. Mit der neuen Verordnung will er weiterhin ein nachfrageorientiertes Taxiangebot von hoher Qualität sicherstellen. Bis Ende Mai läuft eine Vernehmlassung zur revidierten Taxiverordnung.
SDA/jcu
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