Christas unendliche Leidensgeschichte
Eine Walliseller Familie streitet sich seit sieben Jahren mit den Schulbehörden durch alle Instanzen. Die Frage: Hat die Sozialarbeiterin ein Mädchen abhängig gemacht?

Es begann im Herbst 2010. Eine Lehrerin schickte ihre Schülerin Christa (Name geändert) zur Schulsozialarbeiterin, weil das Mädchen unter mangelndem Selbstwertgefühl litt. Bei den wöchentlichen Sitzungen entwickelte sich eine enge Bindung. Den Eltern fiel die Entfremdung ihrer Tochter auf. Als die damals 15-jährige Christa am 1. April 2011 über Mittag nicht nach Hause kam, suchte die Mutter sie überall. Ein Anruf der Lehrerin löste eine Stunde später das Rätsel: Die Sozialarbeiterin hatte das Mädchen ohne Vorwarnung ins Mädchenhaus gebracht.
Eine Gefährdungsmeldung erschütterte die Familie vollends. Christa hatte behauptet, sie sei zu Hause geschlagen worden, was sie später widerrief. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, und sie sollten für Christas Aufenthalt im Mädchenhaus 32 000 Franken zahlen. Gegen beides wehrten sie sich erfolgreich auf juristischem Weg.
Die Sozialarbeiterin hatte das Mädchen ohne Vorwarnung ins Mädchenhaus gebracht.
Die Eltern vermuteten, dass Christas seltsames Verhalten mit den esoterischen Ideen zu tun hatte, welche die Sozialarbeiterin dem Mädchen vermittelt haben soll. Christa sagte damals dem TA, der die Geschichte aufgedeckt hatte, die Sozialarbeiterin habe sich als Lichtarbeiterin und Hellseherin ausgegeben und ihr gesagt, sie könne mit Geistern kommunizieren. Die Sozialarbeiterin bestreitet alle Vorwürfe. Sie habe Christa auch nie umarmt oder eine Mutter-Kind-Beziehung zu ihr aufgebaut, wie die Schülerin behauptet habe.
Eltern stehen als Lügner da
Nachdem der Fall publik geworden war, wurde die Sozialarbeiterin freigestellt. Schulpräsidentin Anita Bruggmann gab beim Zürcher Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin eine Administrativuntersuchung in Auftrag.
Im Mai 2012 lag der Untersuchungsbericht vor. Die Schulpflege informierte per Medienmitteilung, dass der Rudin-Bericht die Sozialarbeiterin vom Vorwurf der esoterischen Manipulation einer Schülerin entlaste. Die Sozialarbeiterin habe kein esoterisches Gedankengut in die Schule getragen, wie die Befragung von 26 Lehrpersonen, Eltern und Schülern ergeben habe. Sie sei auch nie Mitglied einer sektenhaften Gruppe gewesen. Deshalb durfte sie ihre Arbeit sofort wieder aufnehmen. Entsprechend der Medienmitteilung berichteten die Medien: Der Tenor lautete, die Eltern hätten die Sozialarbeiterin zu Unrecht beschuldigt. Den Bericht selber durften die Medien nicht einsehen.
Für die Eltern von Christa hatte die in ihren Augen einseitige Medienmitteilung Folgen: «Wir standen in Wallisellen als Lügeneltern da.»
Rüge des Bezirksrates
Der «Tages-Anzeiger» konnte nun erstmals die Akten zum Fall einsehen. Daraus geht hervor, dass die Medienmitteilung damals veröffentlicht wurde, obschon der Bezirksratsschreiber dringend davon abriet.
Der Grund: Es war in diesem Fall ein anderes, von Christas Eltern angestrengtes Verfahren noch hängig. Dementsprechend rügte im Oktober 2012 der Bezirksrat das Vorgehen der Schulpflege und ihrer Präsidentin. Der Bezirksrat störte sich nicht nur an der Medienmitteilung, sondern auch daran, dass die Beurlaubung der Sozialarbeiterin aufgehoben worden war. Wegen des hängigen Verfahrens hätte damit zugewartet werden müssen. Ausserdem hätten die Schulbehörden den Eltern das rechtliche Gehör nicht gewährt, monierte der Bezirksrat.
Die Frau galt als Schweizer Vertretung eines Schülers des Sex-Gurus Baghwan
Der Rudin-Bericht bestätigte überdies, was Christas Eltern bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Diskussion eingebracht hatten: dass die Sozialarbeiterin Kontakt zu zwei esoterischen Gruppen hatte. Den Gründer der einen – ein Schüler des umstrittenen Sexgurus Bhagwan – kennt sie seit über 20 Jahren. Sie hat während 15 Jahren Seminare und Kurse bei ihm besucht und gab den Mann bei der Bewerbung an der Schule in Wallisellen als Referenz an. Ausserdem bezeichnet eine Sektendokumentation die Sozialarbeiterin als Schweizer Vertreterin der esoterischen Gruppe des Bhagwan-Schülers. Sie wisse nicht, wie ihre Adresse in das Buch geraten sei, entgegnet die Sozialarbeiterin.
Aussage gegen Aussage
Im Rudin-Bericht sind diese Fakten nur am Rand erwähnt. Auf Anfrage erklärt der Rechtsanwalt, die Sozialarbeiterin dürfe aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit Kurse und Seminare besuchen, solange sie die Inhalte nicht in die Schule einfliessen lasse. Das betont auch Schulpräsidentin Bruggmann: «Es hat sich klar gezeigt, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass die Schulsozialarbeiterin in ihrer Arbeit ein eigenartiges oder spirituelles Weltbild missionarisch vertreten hat.» Religiöse oder spirituelle Einstellungen seien Privatsache.
Dann hat also Christa gelogen? Der Bericht hält fest, es stehe Aussage gegen Aussage. Hingegen rügt die Rudin-Untersuchung die Sozialarbeiterin, weil sie mit Christa wegen eines Ekzems zum Arzt gegangen sei, ohne die Eltern zu informieren. Christas Eltern waren mit dem Bericht nicht einverstanden. Sie gelangten an den Bezirksrat Bülach und verlangten ergänzende Abklärungen von einer unabhängigen Fachperson. Der Bezirksrat entsprach dem Begehren. Die Schulpflege reagierte darauf, indem sie ihrerseits beim Regierungsrat rekurrierte und von diesem recht bekam.
Schwere psychische Belastung
Der Fall und sein Nachspiel belasteten alle Beteiligten schwer. Bei Christa diagnostizierte der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst im Herbst 2014 eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Sozialarbeiterin war nach anonymen Anschuldigungen monatelang krankgeschrieben und wurde frühzeitig pensioniert. Im Herbst 2015 reichte sie eine Strafanzeige gegen Christas Eltern wegen übler Nachrede ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein.
Als sie volljährig wurde, reichte Christa eine Strafanzeige gegen die Sozialarbeiterin und die Schulpräsidentin ein.
Christas Eltern wiederum reichten zusammen mit einem zweiten Elternpaar im Januar 2016 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Schulpräsidentin beim Bezirksrat Bülach ein. Darin warfen sie Schulpräsidentin Bruggmann Amtsmissbrauch und Verleumdung vor. Der Bezirksrat lehnte die Beschwerde im Mai 2017 ab. Er schrieb aber in seinem Beschluss, dass Christa «in eine schwere Abhängigkeit» der Sozialarbeiterin geraten sei, wie dies auch die Fachstelle Infosekta festgestellt habe.
Im Juli 2016 reichte die inzwischen volljährige Christa auf Empfehlung der Opferberatung Zürich eine Strafanzeige gegen die Sozialarbeiterin und die Schulpräsidentin wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Ehrverletzung ein. Da es sich bei den Beschuldigten um Beamte handelt, musste das Obergericht der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung erteilen, den Fall untersuchen zu dürfen. Das Gericht entschied, dass die Staatsanwaltschaft im Fall der Sozialarbeiterin aktiv werden dürfe, nicht aber im Fall von Bruggmann. Das Verfahren ist hängig. Der Streit wird noch um weitere Kapitel reicher werden.
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