Cisalpino muss massiv mehr zahlen
Das Tochterunternehmen der italienischen Bahnen FS und der SBB muss für die Benützung der Geleise der SBB und der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn einen massiv höheren Deckungsbeitrag bezahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der BLS gutgeheissen. Zugleich wies es eine Beschwerde der Cisalpino AG ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte der Cisalpino AG im März 1999 eine Konzession für das Schweizer Bahnnetz erteilt und der Cisalpino AG für die Benützung der Schweizerischen Geleise-Infrastruktur einen minimalen Deckungsbeitrag verlangt.
Für die ersten Jahre musste Cisalpino 1,0 oder 1,5 Prozent des auf dem Schweizer Abschnitt erzielten Verkehrserlöses an die SBB beziehungsweise an die BLS abliefern. Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2004 hin erhöhte das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Deckungsbeitrag auf 3,5 Prozent und ab 2007 auf 4,0 Prozent.
Dagegen erhoben sowohl die Cisalpino AG als auch die BLS Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Cisalpino AG argumentierte, die Verdoppelung des Deckungsbeitrages ab 2004 von 1,5 Prozent auf 3,5 Prozent sei unzulässig. Die BLS ihrerseits beschwerte sich darüber, dass das UVEK den Deckungsbeitrag ab 2007 lediglich auf 4,0 Prozent festgelegt hatte. Die BLS forderte eine Erhöhung des Beitrags auf 8,0 Prozent, weil die Cisalpino AG hochrentabel sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einem 32-seitigen Urteil die Beschwerde der Cisalpino gegen die Erhöhung der Abgabe von 1,5 auf 3,5 Prozent ab 2004 abgewiesen. Entgegen der Auffassung der Cisalpino sei die Erhöhung für die Nutzung der Bahninfrastruktur angemessen, lautete seine Begründung. Es sei zumutbar, diesen Anteil des Ertrages abzuschöpfen. Im Umfang der Erhöhung werde die Bundeskasse weniger stark belastet.
Aus dem gleichen Grund hat das Gericht auch die Beschwerde der BLS gutgeheissen. Laut den Richtern in Bern ist ein Deckungsbeitrag von 4,0 Prozent ab 2007 zu tief angesetzt. Die Cisalpino AG hatte im Jahr 2006 laut Angaben des BAV in der Schweiz einen Ertrag von 119 Millionen Franken und einen Reingewinn von 14,7 Millionen Franken erwirtschaftet. Angesichts dieser Zahlen ist es für das Bundesverwaltungsgericht nicht sachgerecht, in der Zukunft lediglich vier Prozent des Ertrages für die Benutzung der Infrastruktur zu verlangen.
Der Fall geht zur neuen Festsetzung eines höheren Deckungsbeitrages an das BAV zurück. Dies allerdings nur dann, wenn die Cisalpino AG das Urteil nicht ans Bundesgericht in Lausanne weiterzieht. Die Cisalpino AG muss die Verfahrenskosten in der Höhe von 30'000 Franken bezahlen und der BLS beziehungsweise der SBB 15'000 Franken Parteientschädigung überweisen.
Urteil: A-689/2008 vom 7. November 2008
AP/sam
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