Coop lädt zum Glücksspiel
Die Lotteriekommission hat gegen die Werbeaktion «Dielsdorfpoli» im Center Dielsdorf Anzeige erstattet. Auch Suchtexperten äussern sich besorgt über das Spiel am Automaten.
Von Andreas Frei Dielsdorf – Im Center Dielsdorf laden Coop und weitere Geschäfte ab Dienstag zum Zocken ein. Wer am einarmigen Banditen spielt, kann ein Elektroauto von Mitsubishi, Reisegutscheine und andere Sofortpreise gewinnen. Nun hat sich die Wett- und Lotteriekommission (Comlot) eingeschaltet. «Wir haben gegen die «Poli»-Gewinnspiele Strafanzeige erstattet», sagt Manuel Richard von der Comlot. Die Behörde überwacht landesweit Lotterien und Wettspiele. Sie stuft einen Teil des Spiels, das schon 2011 durchgeführt wurde, als Lotterie ein. Denn an der Verlosung des Jackpots von 100 000 Franken darf nur teilnehmen, wer zuvor mit 50 Franken Spielgeld an der Slotmaschine gespielt hat. Pro Franken Einkauf verteilen die Geschäfte einen Franken Spielgeld. Organisatorin Daniela Winzenried bestätigt die Anzeige der Comlot, sagt aber: «Es gibt die Möglichkeit, sich am Kiosk eine Gratisteilnahme für die Slotmaschine zu besorgen.» Auch werde man diese Möglichkeit besser kommunizieren als letztes Jahr. «Dielsdorfpoli» sei daher aus der Sicht des Rechtsdienstes der Organisatoren nicht illegal. Die Comlot sieht das anders. Die Information über die Möglichkeit zur Gratisteilnahme habe bisher nicht den Anforderungen entsprochen. Und diese ändere nichts am Einsatz, der benötigt werde. Das verstosse gegen die Lotterieverordnung, wie Richard mitteilt.Mit «Spiel, Spass und Scheinen» wirbt Coop für die Marketing-Aktion, die in Dielsdorf startet und danach in weiteren 25 Einkaufszentren der Schweiz durchgeführt wird. Für Suchtexperten hört bei einem solchen Spiel der Spass aber auf. Ob gratis oder nicht, sei dabei egal. «Jedes Glücksspiel, bei dem ein finanzieller Gewinn winkt, stellt eine Gefahr dar», sagt Simon Frey von der unabhängigen Sucht-Info Schweiz. Die Spielenden könnten dadurch «Lust auf mehr» bekommen und in der Folge richtiges Geld in Glücksspiele investieren. Für die Suchtexperten ist besonders stossend, dass der Jugendschutz bei «Dielsdorfpoli» ignoriert wird. «Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, ein problematisches Spielverhalten zu entwickeln», sagt Frey. Bei Glücksspielen liege die Altersgrenze gesetzlich bei 18 Jahren. Für ihn ist klar, dass «Dielsdorfpoli» ein bewilligungspflichtiges Gewinnspiel und keine reine Marketing-Aktion ist. «Das Center Dielsdorf wird zum Casino». So wirbt das Center Dielsdorf. Suchtexperten sind besorgt. Montage: Sibylle Meier/Dominique Guyot
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