Steuerstreit mit FrankreichCredit Suisse kommt im Vergleich zur UBS günstig davon
Die Grossbank schliesst im Steuerstreit mit Frankreich einen Deal ab. Das liegt auch am ehemaligen UBS-Chefjuristen Markus Diethelm, der jetzt für die CS arbeitet.

Markus Diethelm räumt mit den Altlasten der Credit Suisse auf. Der erst seit Juni amtierende Chefjurist der Grossbank kann mit dem Steuerstreit in Frankreich einen Rechtsfall abschliessen, der die Bank lange beschäftigt hat. Der CS wurde von der französischen Justiz vorgeworfen, zwischen 2005 und 2012 rund 5000 französischen Bürgerinnen und Bürgern dabei geholfen zu haben, ihr Geld vor der französischen Steuerbehörde zu verstecken. Es ging dabei um verwaltete Vermögen von rund zwei Milliarden Euro.
Nun hat sich die CS mit den Behörden geeinigt. Die Bank zahlt dafür rund 238 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich aus einer Gewinnabschöpfung von 66 Millionen, einer Geldstrafe von 57 Millionen sowie einer Schadenersatzzahlung an den französischen Staat im Umfang von 115 Millionen Euro zusammen. «Die Bank freut sich über die Beilegung dieser Angelegenheit, die einen weiteren wichtigen Schritt bei der proaktiven Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Altlasten darstellt», heisst es in einer Stellungnahme der Credit Suisse.
UBS soll Milliarden zahlen
Das glimpfliche Ende des heiklen Rechtsfalls kommt der Bank gelegen. Sie hat derzeit mehr als genug Baustellen. Am 27. Oktober wird die Bankspitze verkünden, wie sie sich neu aufstellen und wie sie den notwendigen Umbau des Konzerns finanzieren will.
Im Vergleich fährt die Credit Suisse im Steuerstreit mit Frankreich deutlich günstiger als die UBS. Die grössere Schweizer Bank prozessiert sich in Frankreich durch die Instanzen. Vergangenen November wurden ihr vom zuständigen Berufungsgericht eine Busse von 3,7 Millionen Euro, Prozesskosten von 800 Millionen Euro und der Einzug der Kaution von 1 Milliarde Euro aufgebrummt. Immerhin: deutlich weniger als die von der ersten Instanz ursprünglich geforderte Strafe von 3,7 Milliarden Euro.
Schmerzhaft ist aber nicht nur die hohe Geldstrafe: Die UBS wurde vom Gericht auch der Anstiftung und der schweren Geldwäscherei schuldig befunden. Das will die Bank nicht auf sich sitzen lassen, sie hat den Entscheid daher weitergezogen. Wie lange er sie noch beschäftigen wird, hat sie nicht in der Hand. Das hängt von der französischen Justiz ab.
Neues Gesetz in Frankreich ermöglicht Deal
Der CS kam gelegen, dass sie mit Markus Diethelm einen Anwalt vor Ort hatte, der das französische Rechtssystem und dessen Fallstricke bestens kennt. Der langjährige UBS-Chefjurist hat die Strategie der Grossbank im Frankreich-Fall mitgeprägt. Diese scheiterte mit der hohen Busse im ersten Urteil zwar krachend. Kenner des Falls gehen aber davon aus, dass die Bank in der nächsten Instanz gute Chancen hat, ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Dass die CS besser fährt als die UBS, liegt primär an einer Gesetzesänderung in Frankreich. Eine Einigung ohne Schuldeingeständnis war für die UBS nicht möglich. Die CS kann hingegen das Verfahren so vergleichsweise schmerzlos zu den Akten legen.
Es ist die zweite problematische Altlast, welche die CS innerhalb weniger Tage beseitigen konnte. Letzte Woche schloss sie mit der Staatsanwaltschaft des Bundesstaates New Jersey einen Vergleich ab. Beim Verfahren ging es um den Handel mit verbrieften Wohnbauhypotheken vor der Finanzkrise. Auch hier kam die CS günstiger davon als erwartet: Statt für mehrere Milliarden Dollar legte sie den Rechtsstreit für 495 Millionen Dollar bei.
Diethelm wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen – bald schon steht die nächste Runde im teuren Rechtsstreit mit dem georgischen Ex-Premier Bidsina Iwanischwili an.
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