Creme & Co.: Abschminken, bitte
Am Flughafen Zürich wird Passagieren vor Abflug täglich bis zu einer Tonne unerlaubter Ware abgenommen.

Selbstverständlich sind Zahnpasta, Sonnenschutz und Tagescreme, alles im Kleinformat, wie verlangt im durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel verstaut. Selbstverständlich wurde die PET-Flasche entsorgt. Die Regelung, wonach im Handgepäck nur Behälter von Flüssigkeiten, Gels, Cremen, Sprays usw. bis zu einer Grösse von 100 ml erlaubt sind, besteht schliesslich seit zehn Jahren. Man sollte sie kennen, würde man meinen.
Und doch bleiben beim Flug nach Schweden zwei Cremetöpfchen – für Gesicht und Körper, Milk & Honey, Limited Edition, originalverpackt, 125 und 250 ml, Wert 94.40 Fr., bei der Sicherheitskontrolle hängen. Ein Geschenk für die Bekannte, die am Flughafen Göteborg warten wird. Ärgerlich! Aber Vorschrift ist Vorschrift.
Natürlich dürfe der Kontrolleur kein Auge zudrücken, sagt Sonja Zöchling, Mediensprecherin des Flughafens Zürich. Geschenk hin oder her. Die Kantonspolizisten, die im Auftrag des Flughafens die Kontrollen durchführen, müssten die internationalen Richtlinien im Interesse eines sicheren Flugbetriebes umsetzen. Auch wenn das den einen oder anderen Passagier ärgere, auf Unverständnis stosse. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Tube angebrochen oder fast leer ist; die Grösse des Behälters ist entscheidend.
Die verschärften Sicherheitsbedingungen wurden eingeführt, nachdem die britische Polizei im August 2006 Anschlagspläne aufgedeckt hatte, bei denen Attentäter auf Transatlantikflügen Bomben mit flüssigen Komponenten herstellen wollten. Obwohl diese weltweit gültigen Regeln seit November 2006 in Kraft sind, werden am Flughafen Zürich täglich 600 bis 1000 Kilo unerlaubter Ware konfisziert. Eine Tonne pro Tag – in der Hauptreisezeit Juli und August absolut keine Seltenheit.
Alles Beschlagnahmte wird direkt vernichtet
Seit Fluggesellschaften ihre günstigen Flüge vermehrt ohne Freigepäck anbieten, reisen Passagiere immer öfter nur mit Handgepäck. Statistiken, welche Gegenstände wie oft beschlagnahmt werden, existieren nicht. PET-Flaschen, Kosmetika und Sonnencremen gehörten zu den Spitzenreitern. Aber auch Spirituosen, Olivenöl oder Honig landen in der Mulde. Und es sei auffallend, wie viele Schweizer ein Sackmesser mit sich führten – bis zu einer Klingenlänge von maximal 6 Zentimetern sind sie erlaubt.
Der Wert dieser Ware lasse sich nicht beziffern, sagt Zöchling. Denn: Alles, was den Passagieren abgenommen wird, wird direkt vernichtet. Warum nicht für einen guten Zweck verkaufen? «Sowohl aus Sicherheitsgründen als auch aus rechtlichen Aspekten dürfen wir die Produkte weder versteigern noch verkaufen», so die Antwort. Es wäre auch schwer erklärbar, Passagieren die Flüssigkeiten abzunehmen und sie dann weiterzugeben oder zu veräussern, fügt Zöchling an.
Doch warum wird das originalverpackte Cremetöpfchen eingezogen, wenn es im Duty-free nach der Sicherheitskontrolle exakt dieselbe Creme im Angebot hat? Wie überhaupt alles, was ein Flugzeug zum Abstürzen bringen könnte, wie Fachleute zu bedenken geben. Zöchling sagt: Die Produkte im Duty-free würden gemäss Vorschrift in einem versiegelten Plastiksack mit angehefteter Quittung verpackt. Diese speziellen Säcke seien international anerkannt und zugelassen. Eine Möglichkeit, wieder an die Cremetöpfchen zu kommen, gibt es nicht. Kleinere Gegenstände, Messer oder Brieföffner, die in einem Couvert Platz haben, werden auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 30 Franken nach Hause gesandt.
Doch Hoffnung naht: Dänische Forscher haben ein Röntgensystem entwickelt, welches das Handgepäck vier bis sechs Mal schneller kontrolliert und eine Volumenbegrenzung überflüssig machen soll. Der Röntgenscanner erkennt im ungeöffneten Handgepäck sogar, ob eine Flüssigkeit Alkohol enthält oder nicht. Und vor allem, ob es sich um explosive Stoffe handelt. Noch diesen Sommer soll das neue System an interessierten Flughäfen, etwa in Dubai, getestet werden.
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