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CS-Manager: «Die Beratung stimmte»

Herr Kurzmeyer, Sie bieten einem Teil Ihrer Kunden eine sogenannt kulante Lösung an. Geben Sie jetzt dem öffentlichen Druck nach?

Ihre Kunden wollen aber keine kulante Lösung, sondern ihr angeblich hundertprozentig geschütztes Geld wieder zurück.

Weshalb wollen Sie nur gegenüber einem Teil der Geschädigten kulant sein und nicht gegenüber allen?

Warum setzen Sie diese Grenze bei 50 Prozent an und nicht bei 40 oder 30 Prozent?

Ich konfrontiere Sie mit dem Fall von Frau M., die bei der Credit Suisse 60'000 Franken investiert hat. Glücklicherweise in drei Tranchen, 20'000 Franken in einem hundertprozentig kapitalgeschützten Lehman-Produkt. Das ganze Geld stammt aus der Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes. Frau M. muss für drei Kinder sorgen, die in Ausbildung stehen. Diese Frau fällt durch in Ihrem Raster, sie verliert ihre 20'000 Franken?

Diese Frau, die für drei Kinder sorgen muss, verliert wegen der Credit Suisse also 20'000 Franken. Ist Ihnen das egal?

Die vielen Fälle, die dem TA vorliegen, zeigen: Eigentlich sind sie alle extrem, weil die Beratung der Credit Suisse in diesen Lehman- Produkten krass versagt hat.

Sie stimmte nicht. Ihre Berater haben diese Produkte aggressiv verkauft. Ihr Argument war dabei stets der hundertprozentige Kapitalschutz. In keinem dem TA bekannten Fall wurde darauf hingewiesen, dass Lehman haftet.

Nein, nur im Kleingedruckten wird ganz versteckt auf dieses Risiko hingewiesen.

Ihre Berater haben viele Klein- und Mittelverdiener dazu verleitet, grosse Summen in diese Produkte zu investieren. In vielen Fällen entstanden grosse Klumpenrisiken. Für Aussenstehende ist klar: Die Beratung war fahrlässig, sie ist nicht nachvollziehbar.

Wie das Beispiel zeigt, stimmt das nicht. Es gibt einen einzigen Emittenten, der haftet, also ein Klumpenrisiko.

Stimmen Sie der Aussage zu, dass Sie in den USA längst eine Sammelklage am Hals hätten?