CS-Manager: «Die Beratung stimmte»
Hanspeter Kurzmeyer bestreitet jede Haftung der Credit Suisse für Lehman-Produkte. Der Leiter des Schweizer Privatkunden-Geschäfts verteidigt die Rolle seiner Berater.
Herr Kurzmeyer, Sie bieten einem Teil Ihrer Kunden eine sogenannt kulante Lösung an. Geben Sie jetzt dem öffentlichen Druck nach?
Nein, seit der Lehman-Zusammenbruch publik und dessen Ausmass bewusst ist, haben wir an Lösungen gearbeitet. Aber es ist so: Bei strukturierten Produkten liegt das Emittentenrisiko beim Kunden – und nicht bei uns. Andererseits wollen wir hier ein Zeichen setzen und unseren Kunden eine kulante Lösung anbieten. Das ist der Hintergrund.
Ihre Kunden wollen aber keine kulante Lösung, sondern ihr angeblich hundertprozentig geschütztes Geld wieder zurück.
Das ist so. Aber nochmals: Man kann es nicht wegdiskutieren, Lehman ist zusammengebrochen, und es besteht für den Kunden ein Ausfallrisiko, das wir noch nicht abschätzen können. Bis es zu einer Lösung kommt, kann es sehr lange dauern. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, für diese Kunden diese Lösung anzustreben.
Weshalb wollen Sie nur gegenüber einem Teil der Geschädigten kulant sein und nicht gegenüber allen?
Unsere Überlegung ist folgende: Diese Gruppe von Kunden, die weniger als 500'000 Franken an Vermögenswerten bei uns haben und mehr als 50 Prozent in kapitalgeschützte Lehman-Produkten investiert haben, ist besonders betroffen. Bei ihnen wollen wir ein Zeichen setzen. Die Börse und das ganze Umfeld, in dem wir uns im Moment befinden, sind sehr schwierig. Aber grundsätzlich gehört zum Anlegen, dass es Gewinne, aber auch Verluste gibt.
Warum setzen Sie diese Grenze bei 50 Prozent an und nicht bei 40 oder 30 Prozent?
Die Überlegung war, dass wir denjenigen Kunden, die besonders betroffen sind, entgegenkommen, obwohl dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Ich konfrontiere Sie mit dem Fall von Frau M., die bei der Credit Suisse 60'000 Franken investiert hat. Glücklicherweise in drei Tranchen, 20'000 Franken in einem hundertprozentig kapitalgeschützten Lehman-Produkt. Das ganze Geld stammt aus der Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes. Frau M. muss für drei Kinder sorgen, die in Ausbildung stehen. Diese Frau fällt durch in Ihrem Raster, sie verliert ihre 20'000 Franken?
Grundsätzlich ist das so, ja. Wir müssen davon ausgehen, dass wir nicht jedem Kunden jene Lösung anbieten werden, die er möglicherweise von uns erwartet.
Diese Frau, die für drei Kinder sorgen muss, verliert wegen der Credit Suisse also 20'000 Franken. Ist Ihnen das egal?
Das betrifft mich stark. Wir werden jeden Einzelfall anschauen. Grundsätzlich gilt aber die Regel der 50 Prozent. Falls es einen solchen extremen Fall geben sollte, müssen wir ihn anschauen.
Die vielen Fälle, die dem TA vorliegen, zeigen: Eigentlich sind sie alle extrem, weil die Beratung der Credit Suisse in diesen Lehman- Produkten krass versagt hat.
Das weise ich so zurück. Lehman hatte bis direkt vor dem Zusammenbruch ein gutes Rating. Die Beratung stimmte.
Sie stimmte nicht. Ihre Berater haben diese Produkte aggressiv verkauft. Ihr Argument war dabei stets der hundertprozentige Kapitalschutz. In keinem dem TA bekannten Fall wurde darauf hingewiesen, dass Lehman haftet.
Grundsätzlich ist es aber so. Und auf dem Factsheet steht klar: Die Rückzahlung ist durch den Emittenten geschützt. Das Risiko liegt somit beim Kunden.
Nein, nur im Kleingedruckten wird ganz versteckt auf dieses Risiko hingewiesen.
Diesen Punkt nehme ich entgegen. Aber nochmals: Das Problem ist der Emittent. Und der ist jetzt insolvent. Aber ich bin mit Ihnen einverstanden: Vielleicht wurde der Hinweis auf das Emittentenrisiko auf dem Factsheet zu wenig prominent festgehalten. Das müssen wir als Lehre aus diesem Fall mitnehmen.
Ihre Berater haben viele Klein- und Mittelverdiener dazu verleitet, grosse Summen in diese Produkte zu investieren. In vielen Fällen entstanden grosse Klumpenrisiken. Für Aussenstehende ist klar: Die Beratung war fahrlässig, sie ist nicht nachvollziehbar.
Diese Produkte sind kapitalgeschützt. Als Basis dient ihnen ein Korb aus 15 oder 20 Aktien. Somit ist die Streuung sehr breit.
Wie das Beispiel zeigt, stimmt das nicht. Es gibt einen einzigen Emittenten, der haftet, also ein Klumpenrisiko.
Diese Produkte sind breit abgestützt. Wir haben hier das Problem Emittent. Aber nochmals: Wir sind uns bewusst, dass viele Privatkunden von dem Zusammenbruch der Lehman Brothers stark betroffen sind. Deshalb haben wir uns für eine kulante Lösung entschieden.
Stimmen Sie der Aussage zu, dass Sie in den USA längst eine Sammelklage am Hals hätten?
(Schweigt.) Da pflichte ich Ihnen nicht bei. Ich poche darauf: Emittent ist Lehman. Der Aktienkorb ist breit abgestützt. Das Risiko liegt nicht bei der Credit Suisse. Und nochmals: Hier suchen wir eine kulante Lösung. Dass wir die Problematik des Emittenten prominenter darstellen werden, ist auch klar. Im Übrigen ist das eine hypothetische Frage, zu der ich keine Stellung nehmen kann, da wir in der Schweiz das System der Sammelklage nicht kennen.
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