Leser fragenDarf der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung streichen?
Bekomme ich in der Probezeit weiterhin Arbeitslosentaggelder? Kann das Sozialamt verlangen, dass ich die AHV-Rente vorbeziehe? Antworten von unserer Expertin.

Vermieterinnen sind verpflichtet, das Mietobjekt in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten.
Foto: Urs Jaudas
Darf der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung streichen?
Die Wände in meiner Wohnung sind nicht mehr so weiss, es sind auch kleinere Schäden sichtbar. Wahrscheinlich sind diese beim Ein- und Ausziehen entstanden, mich stören sie aber nicht. Darf der Vermieter trotzdem ohne meine Zustimmung die Wände streichen lassen?