Das Arztgeheimnis ist nicht sakrosankt
Ärztinnen und Ärzte sind in manchen Fällen verpflichtet, die Behörden einzuschalten.

Der Fall eines Mannes, der vor einer Operation den Ärzten im Spital anvertraute, er konsumiere täglich Alkohol, und der als Folge dieser vertraulichen Information heute nur noch unter strengen Auflagen weiter Auto fahren darf, lässt aufhorchen. Er macht deutlich, dass das Arztgeheimnis keineswegs sakrosankt ist. Es gibt mehrere rechtlich definierte Ausnahmen, in denen Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht befreit sind, ohne dass sie dafür die Zustimmung ihrer Patienten benötigen.