Das bröckelnde Moneyhouse
Die Zugriffe auf den Schweizer Datenanbieter sind abgestürzt. Nun droht noch eine Niederlage am Bundesverwaltungsgericht.

Journalisten auf Recherche lieben sie, Geschäftsleute im Konkurs bedauern ihre Existenz: Die Internetseite von Moneyhouse. Sie liefert teilweise brisante Details zu Firmengründungen, Baugesuchen oder Konkursen. Wer die Bonität einer Firma oder Privatperson überprüfen will, der wird in der Regel fündig – mit nur wenigen Mausklicks. Einige Informationen sind kostenlos. Doch wer die volle Transparenz will, bezahlt jährlich 220 Franken. So viel kostet ein Premium-Abo bei Moneyhouse.
Seit der Firmengründung im Jahr 2006 ging es mit der Firma aus Rotkreuz (ZG) steil aufwärts. Jahr für Jahr verzeichnete die Datenplattform mehr Zugriffe. Anfang 2014 – auf dem bisherigen Höhepunkt der Firmengeschichte – wurde Moneyhouse von der NZZ-Mediengruppe aufgekauft. Damals rangierte die Plattform in den ersten zehn der erfolgreichsten kommerziellen Schweizer Websites.
40 Prozent weniger Zugriffe
Seither ist der Erfolgsmotor ins Stocken geraten. Gemäss der Wemf-Statistik (NET-Metrix-Audit) rangiert Moneyhouse punkto Reichweite nur noch auf dem 22. Rang. Innerhalb eines Jahres verlor die Datenplattform fast 40 Prozent ihrer Klickzahlen. Von 3'139'012 Besuchen im Januar 2016 zu 1'902'300 Besuchen im vergangenen Dezember. Besitzerin NZZ begründet den Rückgang mit der Neulancierung der Seite im letzten Sommer. Man habe die Dienstleistungen «kundenzentriert weiterentwickelt», sagt Sprecherin Myriam Käser. «Dies wird sich nach einem temporären Rückgang auch positiv auf den Traffic auswirken.»
Die rückläufigen Klickzahlen dürften nicht die einzige Sorge sein. Seit gestern läuft ein Prozess gegen Moneyhouse am Bundesverwaltungsgericht. Grund ist eine Beanstandung des Eidgenössischen Datenschützers. Er reagierte, weil er zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung erhielt. «Mehrere Hundert Personen haben sich in den letzten Jahren an uns gewandt, weil sie sich durch Moneyhouse-Daten in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlten», sagt Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu Redaktion Tamedia.
Verärgerte Privatpersonen
Besonders viele Meldungen seien 2012 eingegangen. In jüngster Zeit hätten sich Anfragen von Personen gehäuft, die im Handelsregister eingetragen sind und deren Daten auf Moneyhouse fehlerhaft wiedergegeben würden, sagt Meier. Sichtbar wird die Verärgerung in den Google-Rezensionen über Moneyhouse, die allesamt vernichtend sind: «Achtung Betrügerverein», schreibt ein betroffener Nutzer. Ein anderer beschwert sich, dass er vergeblich eine Mitgliedschaft löschen wollte. Die Firma habe nicht mit sich reden lassen und lediglich auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. «Lasst unbedingt die Finger davon.»
Moneyhouse reagierte auf die Kritik. Einige Empfehlungen des Datenschützers wurden umgesetzt – jedoch nicht alle. In gewissen Punkten beharrte das Unternehmen auf seiner Praxis. Etwa was die Prüfung von Interessensnachweisen bei Bonitätsabfragen, die Zulässigkeit der Suchmaschinen-Indexierung sowie die Frage, ob Moneyhouse Persönlichkeitsprofile bearbeitet, betrifft. «Gewisse Empfehlungen gehen nach Auffassung von Moneyhouse deutlich über das rechtlich Erforderliche hinaus», sagt NZZ-Sprecherin Käser. Der Datenschutzbeauftragte sah sich veranlasst, die umstrittenen Punkte ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.
Daten von Kindern veröffentlicht
2014 geriet Moneyhouse bereits einmal in die Schlagzeilen. Mehrere Familien beklagten sich, dass auf der Plattform Daten über ihre Kinder veröffentlicht wurden. Dieses Problem hat sich gemäss Angaben des Eidgenössischen Datenschutzes erledigt. Allerdings würden sich noch immer Personen melden, die sich über «zu tiefe Einblicke in die private Situation, fehlende Löschmöglichkeiten von Handelsregister-Einträgen oder falsche Verknüpfungen von Informationen» beschweren.
Gemäss eigenen Angaben vereint Moneyhouse Daten von über 900'000 Firmen und rund 4,5 Millionen Privatpersonen. Die Firma bezieht ihre Daten über öffentliche Register, Telefonbücher oder Marketingfirmen. Bis zur Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht dürfte es noch mehrere Wochen dauern. Das Urteil kann anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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