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Kommentar zu Jan BöhmermannDas durchtriebene Spiel mit dem Tabubruch

Das Bundesverfassungsgericht, der oberste Gerichtshof in Deutschland, hat Jan Böhmermanns Beschwerde ohne Begründung abgewiesen.

Die Gerichte sind Böhmermann nicht auf den Leim gegangen. Gut so.

So etwas darf man nicht sagen, auch nicht über unliebsame Präsidenten.