Das Ende naht
Das Kantonsparlament hat über das Hundegesetz diskutiert. Es zeichnet sich eine Mehrheit für eine Lockerung der obligatorischen Hundekurse ab.

Es ging am Montagabend bei der Diskussion über das Hundegesetz noch nicht um die Wurst - und doch lässt sich voraussagen: Die im Kanton Zürich obligatorischen Hundekurse stehen auf der Kippe. Der Kantonsrat hat nämlich zwei parlamentarische Initiativen, welche die Kurse abschaffen wollen, mit 95 beziehungsweise 96 Stimmen vorläufig unterstützt. Mindestens sechzig Stimmen sind dazu nötig.
Damit geht das Geschäft an eine vorberatende Kommission, welche einen entsprechenden Bericht und Antrag ausarbeiten muss. Bleibt bei der erneuten Diskussion die Unterstützung im Rat gleich hoch, werden Hundehalter künftig nicht mehr zu einer praktischen Hundeausbildung gezwungen sein. Diese ist im Kanton Zürich für Halter von grossen oder massigen Rassetypen oder von Hunden, die auf einer Liste aufgeführt sind, obligatorisch. Die letzten laufen gemeinhin unter dem Begriff Kampfhunde.
Mehr als 50'000 Hundehalter in Zürich
Der Kanton Zürich habe das rigideste Hundegesetz der ganzen Schweiz, argumentierte Martin Farner (FDP, Oberstammheim). Und Evaluationen hätten gezeigt, dass das Obligatorium keine objektive Wirkung habe. «Wir wollen kein Gesetz, wenn es nicht nötig ist.» Tumasch Mischol (SVP, Hombrechtikon) sprach von einer «Überregulierung» aufgrund einer hochemotionalen Debatte, die jeden Hundehalter unter Generalverdacht gestellt habe. Im Kanton gibt es mehr als 50'000 Hundehalter.
Auslöser der nationalen Diskussionen über obligatorische Hundekurse oder Sachkundeausweise war ein tragisches Ereignis im Dezember 2005, als ein sechsjähriger Bub in Oberglatt von drei Pitbull-Terriern tödlich verletzt wurde. Das habe eine «Legiferierung aus dem Affekt» ausgelöst, sagte Josef Widler (CVP, Zürich). Astrid Furrer (FDP Wädenswil) forderte überdies eine Überprüfung der Rassentypenliste. Sie prangerte insbesondere an, dass diese von Kanton zu Kanton verschieden sei und sich problemlos umgehen lasse.
Der «Depp» an der Leine
Es sei eine «Schnapsidee», ein so junges Gesetz schon wieder abschaffen zu wollen, fand hingegen Nik Gugger (EVP, Winterthur). Und Hundehalter Rico Brazerol (BDP, Horgen) gab zu bedenken, dass der «Depp» jeweils am anderen Ende der Leine zu suchen sei. «Jeder Hund hat es verdient, dass sich sein Halter wenigstens ein Minimum an Grundlagenwissen aneignet.» Renate Büchi (SP, Richterswil) stellte als Hundehalterin und Joggerin fest, dass eine Sensibilisierung der Hundehalter stattgefunden habe. «Die Kurse haben eine spürbare präventive Wirkung.» Die Evaluation habe wohl einfach zu früh stattgefunden.
In der eidgenössischen Tierschutzverordnung wurde 2008 ein Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für Hundehalter eingeführt. Dieser bestand aus einem vierstündigen Theoriekurs und vier Stunden praktischen Übungen. Eine Evaluation im Frühling 2016 ergab jedoch keine klare Wirkung der Massnahme, was zur Abschaffung des obligatorischen Sachkundenachweises per Anfang Jahr geführt hat. Der Kanton Zürich ging in seinem seit 2010 gültigen Hundegesetz weiter als der Bund: Er verlangt einen zehn Lektionen umfassenden Junghundekurs.
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