Das grosse Mieter-Zittern beim Liegenschaftsverkauf
Bei dringendem Eigenbedarf muss sich der neue Besitzer nicht an die vertraglichen Fristen halten.

In der Schweiz wechseln jedes Jahr gegen 50'000 Liegenschaften den Besitzer, die meisten davon Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Laufende Mietverträge gehen dabei auf den Käufer über, es braucht keine neuen Verträge. Oft will der Käufer selber in das erworbene Objekt einziehen oder es Angehörigen vermieten. Dann beginnt für die bisherigen Mieter eine Zeit des Zitterns. Denn der Neue kann nicht nur ordentlich kündigen und sich dabei auf Eigenbedarf berufen. Falls der Eigenbedarf dringend ist, steht ihm darüber hinaus eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit offen, bei der er sich nicht an die vertraglichen Fristen und Termine halten muss.