Das grosse «Switzerland-Bashing» in Brüssel
Der Schweizer EU-Botschafter Jacques de Watteville hat Bern seinen Schlussrapport geschickt. Darin zeichnet er bezüglich des Verhältnisses Schweiz-EU ein düsteres Bild.

In Kürze wird Jacques de Watteville, der bisherige Botschafter der Schweiz, für die Europäische Union in Brüssel seine Zelte abbrechen und gen China ziehen. Vor seiner Versetzung hat de Watteville dem Aussendepartement in Bern noch seinen Abschlussbericht zukommen lassen. Und in diesem malt der Diplomat bezüglich des Verhältnisses Schweiz–EU ein düsteres Bild. Wie die «NZZ am Sonntag» den Bericht vom 9. Mai zitiert, schreibt de Watteville: «Sogar unsere Freunde verstehen uns nicht mehr».
Mit der Anrufung der Ventilklausel gegen die acht EU-Mitgliedstaaten Osteuropas habe die Schweiz in Brüssel eine geschlossene Front von Kritikern gegen sich aufgebracht. Nebst den direkten Nachbarn Deutschland und Frankreich, welche durch die flankierenden Massnahmen die Personenfreizügigkeit schon seit längerem gefährdet sehen, hätten sich nun noch die neuen EU-Mitglieder zum «Lager der Unzufriedenen» gesellt. Diese fühlten sich durch die Ventilklausel diskriminiert.
Verzögerung des Stromabkommens
Laut «NZZ am Sonntag» schreibt de Watteville von einer «neuen Stufe des ‹Switzerland-Bashings›». In Brüssel rede man von Beratungen in der EU-Kommission über eine offensiveren Strategie gegenüber der Schweiz. Offenbar war sogar die EU-Zollbehörde beauftragt worden, mögliche Druckmittel gegen die Schweiz zu prüfen. Das Unterfangen habe man schliesslich aus Angst vor einem Eigentor im Bereich Grenzverkehr fallengelassen.
Nebst den bekannten Problembereichen wie der Unternehmensbesteuerung könnten sich bald noch weitere Krisenherde entwickeln, zitiert die Zeitung den Diplomaten weiter. «Faktisch verhärtet sich die Position der EU in einer ganzen Serie von Dossiers.» Denn auch in Bereichen, in denen sich die Schweiz auf gutem Weg wähnte, müsse sie Rückschläge verzeichnen. Bei der Verhandlungen über ein Stromabkommen sei die bisherige Flexibilität der europäischen Unterhändler mittlerweile verschwunden. Offenbar wollen die europäischen Gesprächspartner, dass sie bis zum Abschluss eines Elektrizitätsabkommens die zweite Etappe der Strommarktliberalisierung in der Schweiz abgewartet werden müsse. Damit droht eine Verzögerung um Jahre. Eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes ist frühestens auf 2015 vorgesehen.
Streitfrage Forschungsgelder
Eine weiterer Clinch zeichnet sich laut de Watteville auch in der Forschung ab. Die Schweiz wolle offenbar ihr Engagement am teuren Programm von Euratom zur Erforschung der Kernfusion reduzieren. Doch bereits jetzt kritisierte die EU das bisherige Angebot der Schweiz als ungenügend. Man könne sich nicht à la carte an den EU-Programmen beteiligen. Die Antwort aus Brüssel kam vor wenigen Wochen: Um die Schweiz doch zu einem namhaften Beitrag zu bewegen, hätte das Forschungsgremium der EU das Dossier in das nächste Programm «Horizon 2020» eingegliedert. Dieses ist für die Schweizer Forschung von grosser Bedeutung, zumal sie aus dem Topf der EU deutlich mehr Fördergelder erhält, als sie einbezahlt.
Das Aussendepartement in Bern bestätigte den Bericht de Wattevilles gegenüber der «NZZ am Sonntag». Dieser entspreche einer sachlichen Analyse der Lage. Jacques de Watteville rät Bern in seinem fünfseitigen Rapport, seine Entscheide in Brüssel und den europäischen Hauptstädten künftig besser zu erklären. So könnte das Verhältnis der Schweiz zur EU wieder verbessert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen: Neue Verhandlung
Derweil berichtet «Der Sonntag», dass sich das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland bereits auf neue Verhandlungen vorbereite. Dies, nachdem der Nationalrat das Steuerabkommen mit eben erst angenommen hat. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das vor kurzem um den berüchtigten Artikel 26 zur Amtshilfe bei Steuerhinterziehung ergänzt wurde, soll bereits wieder angepasst werden. Das bestätigt Pressesprecher Mario Tuor der Zeitung.
Im Fokus steht der Artikel 4 im DBA, eine Abweichung zum Musterabkommen der Wirtschaftsorganisation OECD darstellt und den es so nur zwischen der Schweiz und Deutschland gibt. Laut den beiden DBA für Einkommen und Erbschaften hat Deutschland das Recht, auch Personen unbeschränkt zu besteuern, die ihren Lebensmittelpunkt und Steuersitz in der Schweiz haben. Bereits im kommenden Herbst sollen die Verhandlungen aufgenommen werden, sagt Tuor. Und das deutsche Bundesfinanzministerium lässt ausrichten, man sei «aufgeschlossen» für eine weitere Revision der beiden DBA.
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