«Das ist die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung zu schützen»
Im Tötungsdelikt Lucie soll der Täter wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe kassieren. Nach deren Verbüssung soll er bis ans Lebensende verwahrt werden. Vater Roland Trezzini nimmt Stellung.
Im Tötungsdelikt Lucie soll der geständige 28-jährige Täter wegen Mordes zur Maximalstrafe verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Baden AG hat für den Schweizer eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit nachfolgender Verwahrung bis ans Lebensende gefordert. Wann der Prozess vor Bezirksgericht Baden stattfindet, ist noch offen. Roland Trezzini hat gegenüber TeleBärn Stellung zum Entschluss der Staatsanwaltschaft genommen.
SDA/jzu
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