Schweiz verletzt MenschenrechtskonventionDas kann die AHV teuer zu stehen kommen
Ein Witwer habe Anrecht auf dieselbe Rente wie Witwen, urteilt Strassburg. Das stellt die Schweiz vor ein Problem. Es geht um mehrere Hundert Millionen Franken.

Das Urteil dürfte in der Schweiz noch viel zu reden geben. Weil es um eine heikle Frage, um viel Geld und um die Bedeutung des Völkerrechts geht. Ausgelöst hat es ein Witwer aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, der sich gegenüber Witwen benachteiligt fühlt.
Der Mann hatte nach dem Tod seiner Frau die beiden Kinder betreut und vorerst eine Witwerrente erhalten – allerdings nur, solange die Kinder noch minderjährig waren. Mit dem 18. Geburtstag der jüngeren Tochter erlosch sein Anrecht auf die Rente. Weil er ein Mann ist.
Gegen die Verfassung
Wäre er eine Frau, hätte er das Geld weiterhin erhalten. Denn Witwen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder schon erwachsen sind. Ja selbst, wenn die Frau nie Kinder hatte. So will es das geltende Schweizer Recht. Es basiert immer noch auf der Annahme, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt. Fehlt er, braucht sie folglich eine Rente.