Das Märchen vom Amtsältesten-Privileg
Dienstälteste zuerst? Wie die Departemente im Bundesrat wirklich verteilt werden.

Man hört es immer wieder: Zuerst könne der Amtsälteste das Departement wählen. Dann folge, wer am zweitlängsten im Bundesrat sitze. Und am Schluss müsse der Neue nehmen, was bleibe. Das ist freilich falsch. «Es wird nicht nach Anciennität entschieden», sagt Regierungssprecher André Simonazzi. «Können sich die Bundesräte nicht auf eine Departementsverteilung einigen, stimmen sie ab.» Von Amtsalter steht denn auch nichts im Gesetz. Dort ist nur geregelt, dass die Bundesräte die Departemente selbst verteilen – und dass jedes Mitglied verpflichtet ist, das ihm übertragene Ressort zu übernehmen.