Rückstände im Urin festgestelltBio schützt vor Pestiziden nicht
In Urinproben von 30 Teilnehmenden aus der Schweiz hat der «Gesundheitstipp» zahlreiche Rückstände verschiedener, teils verbotener Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Betroffen waren auch Personen, die sich Bio ernährten.

Glyphosat, Chlorpyrifos und Naphtalin: Die Liste der möglicherweise krebserregenden oder bald verbotenen Stoffe, die bei einer Untersuchung des Magazins «Gesundheitstipp» (kostenpflichtiger Artikel) in den Körpern von 30 Personen aus der ganzen Schweiz gefunden worden sind, ist lang. Die Proben wurden auf 60 Pestizide untersucht. Bei jedem Teilnehmer fanden sich Rückstände von mindestens fünf Pflanzenschutzmitteln – bei einer Frau (31) aus Baden AG waren es nicht weniger als 17. Bei einem 3-jährigen Buben aus Zürich waren es 11 Pestizide.
Nachgewiesen wurden beispielsweise in allen Proben Rückstände von Chlorpyrifos, das in der Landwirtschaft etwa bei Zitrusfrüchten eingesetzt wird. Das Insektizid ist in der Schweiz ab Juli verboten, in der EU seit Februar. Es steht im Verdacht, das Gehirn von Neugeborenen zu schädigen. Auch das umstrittene Glyphosat, ein Unkrautvertilger, liess sich in fast jeder dritten Probe nachweisen. Rückstände finden sich laut dem Test nicht nur im Urin von Schweizern, die sich konventionell ernähren. So ernährten sich 13 der Probanden eine Woche vor dem Test vorwiegend Bio.
«Das Problem ist der Cocktail-Effekt»
Für Biologe Caspar Bijleveld ist das Ergebnis erschreckend: «Das Resultat zeigt, dass man sich den giftigen Stoffen nicht entziehen kann – selbst wenn man sich biologisch ernährt. Die Industrie bringt schnell neue Pflanzenschutzmittel auf den Markt. 20 Jahre später merkt man, dass sie doch gefährlich sind und nimmt sie vom Markt. Das läuft so seit den 70er-Jahren.»
So habe man auch bei den Neonikotinoiden (eine Gruppe von Insektiziden, Anm. d. Red.) gesagt, es gehe keine Gefahr für Säugetiere aus. Nachdem das grosse Insektensterben eingesetzt habe, seien einige Produkte verboten worden. Für die Gesundheit der Probanden bestehe aufgrund der Rückstände wohl keine direkte Gefahr. Aber: «Das Problem ist der Cocktail-Effekt: Niemand weiss, ob sich die Stoffe im Zusammenspiel im Körper verstärken. Wir haben keine Ahnung, was die langfristigen Folgen sind oder ob diese Cocktails krebserregend sind, weil sie nie getestet wurden.»
«Konstant einer zu hohen Gesamtmenge an Chemikalien ausgesetzt»
Auch Pestizidforscherin Joëlle Rüegg, Professorin an der schwedischen Universität Uppsala, sagt in der aktuellen Ausgabe des «K-Tipp»: «Die Menschen sind konstant einer zu hohen Gesamtmenge an Chemikalien ausgesetzt.» Das sei gefährlich, da viele dieser Substanzen für den Körper schädlich seien.
Die festgesetzten Höchstwerte würden den wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterherhinken, sagte Rüegg bereits 2018 gegenüber SRF: In den Tierversuchen, welche zur Festlegung der Höchstwerte gemacht würden, werde etwa das Risiko für ungeborene Kinder oder geschwächte Organismen nicht berücksichtigt. Ausserdem gebe es viele Chemikalien und Pestizide, welche das Hormonsystem beeinflussten: «Wenn diese zusammenwirken, ist der Effekt noch viel grösser.»
Toxikologe zweifelt an Gefährlichkeit
Anderer Meinung ist Michael Arand vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Zürich. Er bemängelt die jüngste Untersuchung: «Mit den heutigen Analysemethoden finden Sie auch auf der Spitze des Säntis noch Spuren von Pestiziden im Schnee. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie tatsächlich schädlich für den menschlichen Organismus sind», sagt Arand.
Arand ist überzeugt: «Wir leben in einer extrem protektiven Gesellschaft. Wenn bei einem Stoff bei Tierversuchen eine Gesundheitsgefährdung festgestellt wird, wird oft bereits die hundert- oder tausendfach geringere Menge als Richtwert für Menschen festgelegt.» Wenn also ein Produkt für die breite Anwendung auf den Markt komme, gehe von diesem in aller Regeln «eine äusserst geringe Gefahr für den Menschen» aus.
Die Bundesämter für Landwirtschaft und Veterinärwesen (BLV) stellen sich ebenfalls auf den Standpunkt, dass der Nachweis eines Stoffes im Urin nicht bedeute, dass die Gesundheit der Getesteten gefährdet sei. Spuren von verschiedenen Rückständen im Urin seien zu erwarten. «Die zulässigen Rückstandhöchstmengen sind rechtlich geregelt und die Konsumenten ausreichend vor verbotenen Pestiziden geschützt», sagt Eva van Beek vom BLV.
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