Das Spektakel am Rheinfall könnte der Energiewende zum Opfer fallen
Sagt das Schaffhauser Stimmvolk Ja zur Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes, steht der Stromgewinnung am grössten Wasserfall Europas nur noch wenig im Weg.

Das Thema der Schaffhauser Abstimmung vom 18. Mai klingt unspektakulär: Geändert werden soll der Artikel 19 des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG). Doch das unschuldig wirkende Begehren birgt Sprengstoff. Denn die Änderung des Artikels 19 soll es ermöglichen, am Rheinfall ein Wasserkraftwerk zu bauen. In den Abstimmungsunterlagen wird ein mögliches Wasserkraftwerk am Rheinfall zwar nicht erwähnt. Doch Naturschützer, Fischer und zahlreiche Privatpersonen sind überzeugt, dass die Gesetzesänderung einem möglichen Rheinfallkraftwerk Tür und Tor öffnet. Ausserdem bedrohe die Aufweichung von Artikel 19 seltene Äschenlaichgebiete oberhalb des Kraftwerks Schaffhausen, schreibt das Komitee «Nein zum Wasserwirtschaftsgesetz».