Das Volk soll beim Umwandlungssatz nichts mehr zu sagen haben
Geht es nach der Nationalratskommission, soll die Festlegung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen aus dem Gesetz entfernt werden. Damit würden Volksabstimmungen wie 2010 verunmöglicht.

Volksabstimmungen wie 2010 über die Höhe des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen soll es nach dem Willen der Sozialkommission des Nationalrates (SGK) nicht mehr geben. Die Kommission will die Festlegung des Satzes aus dem Gesetz entfernen.
Mit 14 zu 8 Stimmen hiess die Kommission eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Er verlangt, dass der Mindestumwandlungssatz und Mindestzins aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit wäre ein Referendum gegen Änderungen des Satzes nicht mehr möglich.
Der Mindestumwandlungssatz ist massgeblich bei der Berechnung der Rente aus dem angesparten Alterskapital. Der Mindestzins gibt an, zu welchem Zins die Vorsorgeeinrichtungen das Alterskapital verzinsen müssen.
Senkung wuchtig abgelehnt
Das Parlament hatte 2008 beschlossen, den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent zu senken. Dagegen ergriff die Linke das Referendum, worauf das Volk die Senkung im März 2010 wuchtig mit 72,7 Prozent ablehnte.
Wegen der gesetzlichen Bestimmungen zum Umwandlungssatz müssten die Pensionskassen Leistungen ausrichten, die nicht gedeckt seien, hält Bortoluzzi zur Begründung seines Vorstosses fest. Das gehe auf Kosten der heutigen Beitragszahler.
Griffige Regeln seien angesichts der Grösse der zweiten Säule zwar nötig. Heute hinke die Politik dem Kapitalmarkt aber wegen der rigiden Regeln permanent hinterher. Zudem sei das BVG generell überreguliert. Es solle der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen spielen.
Da es sich um eine parlamentarische Initiative handelt, geht das Geschäft nun an die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt diese ebenfalls zu, kann die nationalrätliche Kommission einen Entwurf ausarbeiten.
SDA/rbi
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