«Das wäre eine typische SVP-Interpretation»
Erneutes Veto aus Strassburg: Die Schweiz darf einen wiederholt straffälligen Ecuadorianer nicht ausweisen. Was bedeutet dieses Urteil? Dazu Staatsrechtsexperte Markus Schefer.

Haben einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts umgestossen: Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Vincent Kessler, Reuters
Markus Schefer, die Schweiz darf einen straffälligen Ecuadorianer nicht ausweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts umgestossen. Was sagen Sie zu diesem Urteil?
Ja, das Urteil kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist nicht verwunderlich, dass der EGMR einstimmig entschieden hat.