Urteil zu Corona-MasssnahmenDas Zürcher Demoverbot war nicht rechtmässig
Kundgebungen durften bis am 18. April nur 15 Personen umfassen. Mit dieser Einschränkung verstiess der Kanton gegen die Verfassung.

Am 19. März 2021 fällte der Zürcher Regierungsrat einen Entscheid, der bei vielen politischen Akteuren auf Unverständnis stiess. Obwohl der Bundesrat bei Demos ausser einer Maskenpflicht keine Einschränkungen vorgesehen hatte, verlängerte der Kanton das geltende Verbot für Kundgebungen mit mehr als 15 Personen um einen Monat. Die Stadtzürcher Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne) bezeichnete die Massnahme damals im Gemeinderat als «absurd» (lesen Sie hier mehr dazu). Ihre Polizei müsse jedoch umsetzen, was vom Regierungsrat angeordnet werde.