Daten aus Behördenakten für alle zugänglich
Was in öffentlichen Verwaltungen nicht ausdrücklich als geheim deklariert ist, wird künftig für alle zugänglich.
Der Zürcher Stadtrat hat zum kantonal geregelten Öffentlichkeitsprinzips eine Verordnung erlassen.
Per 1. Oktober hat in Zürich jede Person das Recht, in Behördenakten Einsicht zu nehmen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dazu gibt es allerdings Ausnahmen in Form rechtlich geregelter Geheimhaltungspflichten.
Infos vor Ort
Der Stadtrat hat laut Mitteilung vom Mittwoch in seiner Verordnung festgelegt, wie die neue Informationspflicht erfüllt wird. Gesuche für Informationen werden demnach innerhalb der Verwaltung möglichst dezentral behandelt, dort wo die Informationen entstehen.
Dazu gebe es in den einzelnen Departementen eine für den Öffentlichkeitsgrundsatz verantwortliche Person. Eine weitere klopft das Gesuch auf Datenschutz und Datensicherheit ab. Damit sei sichergestellt, dass das neue Öffentlichkeitsprinzip den Schutz von Personendaten berücksichtige.
Im Zusammenhang mit der grösseren Transparenz der Verwaltung werden ferner laut Stadtrat Informationen für die Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Für Anträge auf Offenlegung gibt es Musterformulare. Die kantonale Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie muss innerhalb zweier Jahre umgesetzt werden.
SDA/ep
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