Datenschutz könnte ausgebaut werden
Der Bundesrat will prüfen, inwieweit die Transparenz über Datenbearbeitungen erhöht werden muss und ob die betroffenen Personen für die neuen Risiken stärker zu sensibilisieren sind.

Angesichts der rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien will der Bundesrat prüfen, ob der Datenschutz ausgebaut werden muss. In einem am Freitag verabschiedeten Bericht kommt er nämlich zum Schluss, dass sich die Bedrohungen für den Datenschutz akzentuiert haben.
Wie das Bundesamt für Justiz mitteilte, beauftragte die Regierung deshalb das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.
Facebook im Visier
Auslöser für die Überlegungen sind vor allem soziale Medien wie Facebook, wo die Menschen persönliche Daten offenlegen. Dies ermöglicht Dritten, diese Daten zu erheben, zu verknüpfen, weiterzugeben und auszuwerten. Die Kontrolle dieser Datenspuren wird immer schwieriger.
Deshalb will die Regierung nun prüfen, inwieweit die Transparenz über Datenbearbeitungen erhöht werden muss und ob die betroffenen Personen für die neuen Risiken stärker zu sensibilisieren sind. Dabei soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Minderjährige der Risiken und Folgen der Verarbeitung personenbezogener Daten weniger bewusst sind als Erwachsene.
Der Bundesrat überlegt sich auch, die Informations- und Kommunikationsindustrie stärker in die Verantwortung zu nehmen. So lässt er untersuchen, inwiefern allfällige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien zu eruieren und zu prüfen sind.
Die Interessen der Wirtschaft berücksichtigen
Vertieft studieren will die Regierung ausserdem Fragen rund um die Kontrolle und die Herrschaft über einmal preisgegebene Daten. Prüfen will er, ob der eidgenössische Datenschützer in seiner Aufsichtsfunktion gestärkt und ob die Rechtsansprüche der Betroffenen sowie deren Durchsetzung an die veränderten Verhältnisse angepasst werden sollen.
Obwohl der Bundesrat den Schutz persönlicher Daten als hohes Gut erachtet, will er beim Datenschutz die Interessen der Wirtschaft nicht ausser Acht lassen.
Er werde bei der Prüfung gesetzgeberischer Massnahmen auch dem Umstand Rechnung tragen, dass Massnahmen zum Datenschutz mit anderen Interessen kollidieren können. Als solche erwähnt der Bundesrat ausdrücklich die Interessen der Wirtschaft sowie das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
SDA/rek
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