DB und SNCF wegen Brandes in Schlafwagen vor Gericht
Nach der Katastrophe mit zwölf Toten in einem Zug zwischen Paris und München müssen sich die Deutsche Bahn, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und ein Schaffner vor Gericht verantworten.

Dies geht aus der Anklageschrift der Untersuchungsrichterin hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag in Nancy vorlag. Bei dem Brand in einem Schlafwagen der DB waren in der Nacht zum 6. November 2002 nahe der ostfranzösischen Stadt Nancy zwölf Menschen ums Leben gekommen - fünf Mitglieder einer Familie aus den USA, drei Deutsche, ein Paar aus Weissrussland, eine Griechin und ein Ungar.
Ausgelöst wurde das Feuer durch eine eingeschaltete Kochplatte im Abteil des deutschen Zugbegleiters. Ihm gibt die französische Justiz die Hauptschuld. Die Ermittlungen ergaben aber auch erhebliche Sicherheitsmängel am Schlafwaggon. So waren dessen Türen entgegen den Vorschriften von innen abgeriegelt. Ausserdem war nicht klar angegeben, wo sich die Hämmer zum Zertrümmern der Scheiben und Feuerlöscher befanden. Die meisten Opfer waren bei dem Brand erstickt. Andere Passagiere konnte sich durch Einschlagen der Fenster nach aussen retten.
Den Angaben zufolge hat die zuständige französische Untersuchungsrichterin Catherine Reyter-Levis acht Jahre nach dem Unglück nun die Ermittlungen abgeschlossen. Damit kann die Verhandlung vor einem Strafgericht in Nancy beginnen. Einen Termin für den Prozess gibt es bisher noch nicht.
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