Denkmalschutz für Manor abgelehnt
Die Nutzung eines Gebäudes könne nicht festgeschrieben werden, sagt ein Gericht. Der Heimatschutz argumentiere «praxisfern».

Es war eine ungewöhnliche Forderung, die der Zürcher Heimatschutz aufgestellt hatte: Es sei festzuschreiben, dass die Gebäude an der Bahnhofstrasse 75 und 79 auch in Zukunft als Warenhaus zu nutzen seien. Das Manor-Gebäude repräsentiere als einziges der verbliebenen Warenhäuser alle Bevölkerungsschichten und trage massgeblich zum sozialen Leben an der unteren Bahnhofstrasse bei. Man müsse die «soziale Struktur» der Stadt schützen.