Kantonsrat ändert Hochhausbau-RegelZürcher Hochhäuser dürfen drei Stunden Schatten werfen
Ein bisschen weniger Sonne sei zumutbar, meint das Zürcher Kantonsparlament. Deshalb dürfen Hochhäuser künftig näher zusammen gebaut werden.

Zürich soll verdichtet werden und schiesst in die Höhe:
Hochhäuser im Leutschenbach.
Hochhäuser im Leutschenbach.
Foto: Sabina Bobst
Derzeit gilt laut kantonaler Bauverordnung, dass ein Hochhaus, also ein Gebäude von mindestens 25 Metern Höhe, ein anderes nicht länger als zwei Stunden an zwei definierten Tagen – 3. November und 8. Februar – beschatten darf. Das hat Auswirkungen auf die zulässigen Abstände zwischen den Häusern. So ist es in gewissen Konstellationen unmöglich, zwei Hochhäuser nebeneinander zu stellen.