Der Bundesrat will keine Netzsperren
Die Musik- und Filmindustrie fordert eine Sperrung von ausländischen Internetsites, die illegales Streaming anbieten. Der Bundesrat lehnt dies ab. Das Parlament muss entscheiden.

Neidisch schaut die Lobby der US-Film- und Musikindustrie nach Portugal. Das Land erlaubt Netzsperren für illegale Angebote von Musik, Filmen und Software. Das heisst, Internetnutzern ist der Zugang auf solche Sites verwehrt. Illegal ist ihr Angebot, weil die, die heraufladen (die Uploader), ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Werke anbieten. Die populärste ist Thepiratebay.org. In Portugal ist sie seit 2015 gesperrt.
«Als in Portugal Netzsperren eingeführt wurden, stieg die Besucherzahl auf Internetsites mit legalem Angebot um 65 Prozent», sagt Roger Chevallaz, Geschäftsführer des Verbands Audiovision. Dieser vertritt unter anderem die grossen Film- und Musikanbieter und solche von Unterhaltungssoftware. Den finanziellen Schaden könne niemand schätzen. «Laut einer Studie nutzen 20 bis 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung illegal angebotene Musik im Internet», heisst es beim Verband der Musikproduzenten und -vertriebe, Ifpi.
Vom Bundesrat fordern sie, dass er Schweizer Nutzer illegaler Angebote härter anpacke. Bis zuletzt hofften sie und ihre Mitstreiter der Allianz gegen Internetpiraterie, dass der Bundesrat in der Schweiz Netzsperren zulasse. Doch dieser entschied auf Antrag von Justizministerin Simonetta Sommaruga gestern dagegen. Dies zeigt der Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes.
Ebenso verworfen hat er, dass Provider wie Swisscom verpflichtet werden, die Identität illegaler Uploader auf eine Zivilklage hin preisgeben zu müssen oder dass sie auf Verlangen der Rechtsinhaber Warnhinweise schalten müssen wie «Sie laden ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunter, das illegal angeboten wird». Sommaruga sagte, solche Ideen seien «nicht mehrheitsfähig». Die Botschaft geht jetzt ins Parlament.
IP-Adressen werden gespeichert
In zwei Punkten ist der Bundesrat den Eigentümern von Musik, Filmen und Software aber entgegengekommen. Erstens dürfen sie auf Tauschplattformen die IP-Adresse illegaler Anbieter speichern und diese anzeigen. Das Aufzeichnen war bisher verboten. Übers Strafverfahren kann die Justiz den Namen der Uploader beim Internetprovider anfordern. Zweitens werden Websites in der Schweiz verpflichtet, gelöschte Werke nicht wieder hinaufzuladen.
Heute ist es offenbar gängige Praxis, dass sogenannte Sharehoster nach Aufforderung des Rechteinhabers ein Musik- oder Filmstück löschen, und es trotzdem «innert Minuten bis Tagen wieder hochgeladen wird», sagt Musikbranchenvertreter Lorenz Haas. «Heute werden Nutzer, die hochladen, von gewissen Hostingdiensten dafür belohnt. Es sind Strukturen, die das Urheberrecht systematisch aushöhlen.»
In der Schweiz gibt es nur wenige solche Sharehoster. Genannt wird etwa das in Baar niedergelassene Portal Uploaded.net. Die meisten Plattformen wie Thepiratebay.org oder Kinox.to operieren aus dem Ausland, wo die Schweiz nichts ausrichten kann. Die Rechteinhaber sagen, das einzige effiziente Mittel sei eine Netzsperre. Sommaruga widerspricht und sagt, dass diese die Informationsfreiheit beeinträchtigen würde. In Portugal gab es Beispiele legaler Sites, die auf Antrag hin trotzdem blockiert wurden.
Facebook zahlt Künstlern nichts
Ob die Netzsperre es wieder in die Vorlage schafft, ist offen. Nur wenn Teile von SP, FDP und CVP an einem Strick ziehen, könnte ein solches Vorhaben gelingen. Die von SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo präsidierte Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat sich dagegen ausgesprochen, ebenso wie der von SVP-Nationalrat Jean-François Rime angeführte Gewerbeverband. So fallen der konsumentenfreundliche SP-Flügel und der gewerbeorientierte Teil der SVP als Unterstützer einer harten Massnahme gegen Uploader weg.
Im Parlament werden weitere Punkte zu reden geben, die aus der Vorlage gekippt sind. Heute zahlen soziale Netzwerke wie Facebook oder Snapchat nichts für urheberrechtlich geschützte Songs und Filme, die über die Websites geteilt werden. «Facebook, Youtube & Co. müssen verpflichtet werden, für die Nutzung eine Entschädigung zu bezahlen. Schliesslich verdienen sie im Umfeld dieser Werke mit der Werbung und dem Verkauf der Nutzerdaten», verlangt Suisa, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Musik verwertet.
Nicht berücksichtigt hat der Bundesrat auch ein Verbot für das sogenannte Geoblocking. Schweizer Internetnutzer werden von gewissen legalen, ausländischen Film- und Musikprovidern ausgeschlossen. Es ist ein Mittel für Vertriebsfirmen, hohe Schweizer Preise für die Verwertung ausländischer Werke sicherzustellen. Das Dossier wurde Sommaruga weggenommen und dem Wirtschaftsdepartement übergeben. Dort arbeitet das Staatssekretariat für Wirtschaft an einer «vertieften Bewertung». In der EU ist Geoblocking verboten. Ähnliches gilt für die Nutzung von Filmen oder Software: In einem Land gekauft, dürfen Werke in allen EU-Ländern genutzt werden. Schweizer sind davon ausgeschlossen.
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