«Der Dealer müsste das spätere Drogenopfer klar informieren»
Das Obergericht hat einen jungen Mann freigesprochen, an dessen Drogen jemand starb. Wieso überhaupt jemand wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden kann, der Drogen abgibt, erklärt ein Rechtsanwalt.

Heute kämpft ein junger Mann vor Obergericht gegen seine vorinstanzliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte jemandem GBL angeboten, der darauf an der Droge starb. Die Begründung fürs Urteil: Er hatte die Droge verharmlost und zu wenig über sie informiert. Heisst das nun: Wenn man jemandem Drogen anbietet und dieser stirbt daran, so gilt dies eigentlich nicht automatisch als fahrlässige Tötung?
Der Schluss liegt zugegebener Massen nahe, dass man in so einem Fall eine solche Anklage erwägt. Grundsätzlich ist der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung juristisch aber ein komplizierter Fall. Es müssen verschiedene Dinge erfüllt sein, damit man diese zur Anklage bringen kann, wie zum Beispiel eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Oder wenn man Folgen kennt, die eintreten könnten und diese dennoch nicht beachtet. Automatisch kommt es also nie zu einer solchen Anklage.