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«Der Dealer müsste das spätere Drogenopfer klar informieren»

Wer konsumiert, ist bei Todesfolge meist selber schuld: Drogenkonsument in Zürich (gestellte Aufnahme).

Heute kämpft ein junger Mann vor Obergericht gegen seine vorinstanzliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte jemandem GBL angeboten, der darauf an der Droge starb. Die Begründung fürs Urteil: Er hatte die Droge verharmlost und zu wenig über sie informiert. Heisst das nun: Wenn man jemandem Drogen anbietet und dieser stirbt daran, so gilt dies eigentlich nicht automatisch als fahrlässige Tötung?

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