Der Fürstensohn unter Verdacht
Im Zusammenhang mit der Liechtensteiner Steueraffäre hat die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Prinz Max von und zu Liechtenstein eingeleitet.

Der Fürstensohn ist Chef der LGT-Gruppe, die von einem Datendiebstahl betroffen war. Ein Sprecher der Anklagebehörde der Hansestadt bestätigte am Freitag einen Bericht der «Financial Times Deutschland». Auslöser des Verfahrens sei eine Anzeige eines Hamburger Kunden der LGT-Gruppe, die sich im Besitz der Fürstenfamilie befindet. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob der Anfangsverdacht für einen möglichen Betrug vorliege, betonte der Sprecher: «Wir sind erst auf der untersten Stufe.» Es könne sein, dass es gar nicht zu richtigen Ermittlungen komme.
Bei der LGT-Affäre geht es um Fälle von Steuerhinterziehung durch deutsche Kunden, die durch den Diebstahl einer Daten-CD beim früheren Treuhand-Unternehmen der Gruppe aufgeflogen waren. Als Steuerhinterzieher entlarvt und gerichtlich verurteilt wurde unter anderen der frühere Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel.
Vorwurf: Zu spät informiert
Der Klage des ehemaligen LGT-Kunden aus Hamburg liegt der Vorwurf zugrunde, das Institut habe es versäumt, ihn rechtzeitig über den Diebstahl der CD und das Risiko einer Entdeckung zu informieren. Stattdessen habe die Bank von ihm noch über Jahre zu Unrecht Gebühren für die vermeintlich geheime Steuerspar-Stiftung erhalten.
«Hätte mein Mandant von dem Datendiebstahl erfahren, hätte er die Stiftung sofort aufgelöst», sagte Anwalt des Klägers gegenüber der «Financial Times Deutschland». Das Schweigen der Bank sei mutmasslich Kalkül gewesen, um weiterhin Geld von den Kunden zu kassieren.
In zweiter Instanz abgeblitzt
In Liechtenstein war die LGT wegen der Vorgänge rund um den CD-Diebstahl von einem anderen ehemaligen deutschen Kunden auf Zahlung einer Entschädigung verklagt worden. Dem Immobilienhändler aus Bad Homburg wurde vom Landgericht in Vaduz in erster Instanz eine Entschädigung von 7,3 Millionen Euro zugesprochen.
In zweiter Instanz allerdings blitzte der Mann ab. Das Obergericht betrachtete den Antrag auf Schadenersatz als unbegründet. Der Deutsche hatte geltend gemacht, die LGT habe ihn zu spät über den Datendiebstahl informiert und ihn dadurch um die Möglichkeit einer Selbstanzeige gebracht.
SDA/raa
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