Der gläserne Hausbesitzer
Die Hypothekarschulden der Schweizer werden im Internet abrufbar: Eine Firma baut ein Web-Infoportal zu sämtlichen Grundstücken auf.

Schweizerinnen und Schweizer dürfen wissen, wem ihr Land gehört: Jede Person hat das Recht, über ein Grundstück beim Staat gewisse Auskünfte einzuholen, etwa den Namen des Besitzers oder das Erwerbsdatum. Unter Umständen müssen die Grundbuchämter aber auch Zugang zu heikleren Daten gewähren, beispielsweise zu Hypothekarschulden. Privilegiert sind in dieser Hinsicht bestimmte Berufsleute wie Anwälte; grundsätzlich muss man dafür ein persönliches Interesse glaubhaft machen, das über reine Neugier hinausgeht.