«Der Kanton legalisiert das Lohndumping»
Im Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit wird an neuen Normalarbeitsverträgen gearbeitet. Nun wurden Zahlen zu einzelnen Mindestlöhnen bekannt.

Nach dem klaren Nein zur Lohndumping-Initiative der Gewerkschaft Unia letzten Februar liegen nun dem «Blick» Entwürfe der Normalarbeitsverträge für den Detailhandel und den Maschinenbau des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) vor. Demnach soll im Detailhandel künftig ein monatlicher Mindestlohn von 3415 Franken gelten, im Maschinenbau von 3850 Franken pro Monat.
Die Zeitung präzisiert, dass diese Mindestlöhne unabhängig von Alter, Ausbildung und Berufserfahrung gelten würden. Das hiesse, dass selbst Personen mit Lehrabschluss und Familie am Ende des Monats mit rund 3000 Franken netto dastehen könnten.
Die Unia zeigt sich enttäuscht: «Statt dass der Kanton das Problem löst, geht er hin und legalisiert das Lohndumping», sagt ein Unia-Sprecher Lorenz Keller zum «Blick». Der Chef des AWA Bruno Sauter wollte sich «aus Gründen des Amtsgeheimnisses» nicht zur Höhe der Mindestlöhne äussern.
Was sind Normalarbeitsverträge?
Normalarbeitsverträge sind eine besondere Form von behördlicher Verordnung, die Bestimmungen für spezifische Arbeitsverhältnisse aufstellt. Es handelt sich dabei also nicht um einen eigentlichen Vertrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder zwischen den Sozialpartnern.
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